Bauartzulassung für Geräte und anderen Vorrichtung in die sonstige radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen Erteilung

    Zulassung der Bauart für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung beantragen

    Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie  eine Bauartzulassung beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.

    Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.

    Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.

    Hinweis:
    Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 49

    38201 Salzgitter

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Straße 5

    38226 Salzgitter

    Kontakt

    Fax: +49 30 18333-1885

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: ePost@bfs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bauartzulassungen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100149

    38201 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 30 183331415

    Telefon Festnetz: +49 30 183331410

    E-Mail: bauartzulassung@bfs.de

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren Anwendung
    • Zeichnungen (Zusammenstellungen, gegebenenfalls Explosionszeichnungen) mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen insbesondere zu Abschirmungen und Quellenhalterungen
    • Angaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlenklassifikation gemäß DIN EN ISO 2919, Zertifikate beziehungsweise Angaben zum UKP-Laser mit Leistungsdaten
    • Angaben zu zulässigen Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Dauer der Nutzung
    • Betriebsanleitung in deutscher Sprache
    • Konzept der Qualitätskontrolle
    • Rücknahmekonzept
    • aktueller Handelsregisterauszug
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Personen, die den Antragsteller vertreten (zum Beispiel Geschäftsführung)
    • Nachweis über Qualifikation des technischen Leiters der Herstellung
    • Nachweis über Qualifikation der zu benennenden Sachverständigen für die Qualitätskontrolle bei der Herstellung
    • Formblatt zu administrativen Angaben
    • je nach Antrag: Formblatt für Vorrichtungen oder Formblatt für Anlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Anträge auf Zulassung können stellen:

    • juristische Personen, die eine Vorrichtung oder Anlage in Deutschland in Verkehr bringen
      • Hersteller oder
      • Personen und Organisationen, die die Vorrichtung oder Anlage nach Deutschland liefern oder liefern lassen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie müssen mit einer Qualitätskontrolle gewährleisten, dass  nur Vorrichtungen hergestellt oder nach Deutschland verbracht werden, die dem geprüften Baumuster entsprechen
    • Die Qualitätskontrolle muss von einem Sachverständigenüberwacht werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Bauartzulassung schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen.

    • Sie laden die Antragsformulare auf der Internetseite des BfS herunter und füllen sie aus.
    • Sie müssen einen oder mehrere Sachverständige auswählen, die die Qualitätskontrolle überwachen. Sachverständige sind Personen, die Kenntnisse und Erfahrungen im Strahlenschutz sowie Kenntnisse über Aufbau und Konstruktion der betreffenden Vorrichtung besitzen. Sie können dem eigenen oder anderen Betrieben (z.B. TÜV) angehören und müssen in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein. Sachverständige überwachen, dass keine Vorrichtung in Verkehr gebracht wird, deren Bauart von der gewünschten Zulassung abweicht. Sie müssen die Sachverständigen sowie deren Qualifikation dem BfS bei der Antragstellung mitteilen.
    • Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie mit den übrigen erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an das BfS. Weitere Unterlagen können Sie per E-Mail oder auch über ein filetransfer-Portal zusenden.Das BfS prüft Ihren Antrag. Bei Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, wird die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt.
    • Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BfS die Bauartzulassung und vergibt ein Bauartzeichen. Der Zulassungsschein und die Bestimmung der Sachverständigen wird Ihnen mit einem Bescheid vom BfS per Post zugesendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von 12 Monaten

    Kosten

    Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bauartzulassung erheben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und gegebenenfalls die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Kosten.

    • BfS: zwischen EUR 2.000 und EUR 9.000, je nach Aufwand
    • BAM: zwischen 1.000 EUR und 3.000 EUR, je nach Aufwand

     
    Bei besonderen Voraussetzungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Stichwörter

    Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, Bauartprüfung, Materialprüfung, Bundesanstalt für Materialforschung, radioaktive Stoffe, radioaktiv, Ionisierende Strahlung, Strahlenschutz, Bauartzulassung, Bauartzeichen, BAM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English