Beschäftigung und Entsendung von EU-Bürgern
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    Beschäftigung und Entsendung von EU-Bürgern

    Beschreibung

    Als Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind freizügigkeitsberechtigt und können Sie ohne weitere Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

    Seit Mai 2011 gilt für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen ebenfalls die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für die 2007 beigetretenen Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien gilt diese seit Januar 2014, für das im Jahr 2013 beigetretene Kroatien seit dem 1. Juli 2015.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusstraße 1

    53123 Bonn

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    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 49

    10117 Berlin

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    Kontakt

    Fax: +49 30 18527-1830

    Telefon Festnetz: +49 30 18527-0

    Telefon Festnetz: +49 228 99527-0

    Fax: +49 228 99527-2965

    E-Mail: info@bmas.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsministerium, BMAS, Bundesarbeitsministerium, Bundessozialministerium, Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Einreise: gültiger Reisepass oder Personalausweis

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Bürgerinnen und Bürger der osteuropäischen Beitrittsländer hatte Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach dem Beitrittsvertrag (sog. 2+3+2-Regelung) Übergangsbestimmungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit fortgelten zu lassen, um Verwerfungen am Arbeitsmarkt zu verhindern. Diese wurden nach und nach gelockert. Auch die Möglichkeit von Entsendungen nach Deutschland in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration war beschränkt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Stichwörter

    Einzugsstelle, Unionsbürger, ausländische Arbeitnehmer, Europa, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Auslandsvermittlung, Arbeitsgenehmigung, Übergangsbestimmung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English