Zollamtliche Überwachung Durchführung
    99122005058000

    Zollkontrolle - Einfuhrverbote

    Beschreibung

    Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

    Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

    • Artenschutz;
    • Arzneimittel;
    • Betäubungsmittel;
    • Feuerwerkskörper;
    • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
    • Lebensmittel;
    • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
    • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
    • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
    • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
    • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
    • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

    zuständige Stelle

    die jeweilige Zollstelle

    Zuständigkeit

    Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
    Zentrale Auskunftsstelle
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden

    Telefon: 0351 44834-510
    Fax: 0351 44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 20.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Stichwörter

    Flughafen, Freimenge, Einfuhr, zollfrei, Urlaub, Reise, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English