Reisepass Ausstellung im Ausland

    Reisepass im Ausland beantragen

    Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

    Beschreibung

    Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

    Ansprechpartner

    Auslandsvertretungen des Bundes - Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Visa Karte, Mastercard, American Express

    Bankverbindung

    Bundeskasse Halle bei der Bundesbank Leipzig

    Empfänger: Bundeskasse Halle bei der Bundesbank Leipzig

    IBAN: DE21 8600 0000 0086 0010 55

    Bankinstitut: Bundesbank Leipzig

    Weitere Informationen

    Zuständigkeitsgebiet: Konsularbezirk der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
    • aktuelles biometrisches Lichtbild:
      • Passformat (45 x 35 mm)
      • Hochformat,
      • Frontalaufnahme ohne Rand
      • ohne Kopfbedeckung und
      • ohne Bedeckung der Augen
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel ausländischen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
    • Sie können sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren Sie einen Termin
    • Erscheinen Sie persönlich, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
    • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
    • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt über die Abholung Ihres Passes.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen (Biometrische Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über die Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Für dringende Reisen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden. Hierdurch verringert sich jedoch nur die Zeit, die die Bundesdruckerei zur Herstellung des Passes benötigt. Die für die Versendung von der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretung benötigte Zeit bleibt jedoch gleich. Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Liegen hierfür die Voraussetzungen vor, kann dieser in der Regel am Tag der Beantragung ausgestellt werden.)

    Kosten

    Antrag bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat):

    Reisepass (internationaler Standard):

    • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 101,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 68,50 EUR

    Reisepass im Express-Bestellverfahren

    • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 32,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 133,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 100,50 EUR
         

    Reisepass mit 48 Seiten

    • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 123,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 90,50 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

    • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 155,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 122,50 EUR

    Vorläufiger Reisepass

    • Zusätzliche Kosten 44,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 70,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 70,00 EUR

    Beantragung im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
    an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat

    Reisepass (internationaler Standard):

    • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 171,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 106,00 EUR

    Reisepass im Express-Bestellverfahren

    • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 32,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 203,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 138,00 EUR
         

    Reisepass mit 48 Seiten

    • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 193,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 128,00 EUR
         

    Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

    • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 225,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 160,00 EUR
         

    Vorläufiger Reisepass

    • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 44,00 EUR
      • Personen ab 24 Jahren 96,00 EUR
      • Personen unter 24 Jahren 96,00 EUR

    Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

    • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 33,60 EUR bis 96,50 EUR. Die Gebühr ist ortsabhängig (Zonenstufe)
    • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

    Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): Gebühr 70.00 EUR

    Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): Gebühr 37.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Diplomatische Vertretung, verreisen, Passverordnung, Europapass, Auslandsreise, Pass, Passangelegenheiten, Deutscher, Notpass, Passgesetz, Ferien, Deutsche, Ausweis, Reiseausweis, Identifikation, Deutsche Auslandsvertretung, Gebühren, Botschaft, Deutsch, Ausland, ePass, Reisepaß, Urlaub, Biometrischer Reisepass, Konsulat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de