Sterbegeld für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten GewährungOnline erledigen

    Sterbegeld für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten

    Wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Sterbegeld erhalten.

    Beschreibung

    Sterbegeld unterstützt die Angehörigen von Verstorbenen, die gesetzlich unfallversichert waren. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt das Sterbegeld, damit Sie nicht allein für die Bestattung aufkommen müssen.

    Ein Antrag ist nicht nötig.

    Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie

    • die Kosten für die Bestattung Ihrer oder Ihres Angehörigen getragen haben,
    • wenn keine Bestattung stattgefunden hat, etwa weil Ihr Familienmitglied verschollen ist,
    • wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben, die nicht zu Ihrer Familie gehört. Dies ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben.

    Das Sterbegeld beträgt

    • für Hinterbliebene: ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße

    für Personen, die nicht zur Familie gehören: maximal so hoch wie das Sterbegeld.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind:

    • Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Tod ist Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit
    • Sie haben die Bestattung bezahlt.
    • Sie sind Hinterbliebene oder Hinterbliebener. Dazu gehören:
      • Witwen oder Witwer,
      • Kinder,
      • Stiefkinder,
      • Pflegekinder,
      • Enkel,
      • Geschwister,
      • frühere Ehegatten oder -frauen,
      • und Eltern, Großeltern, Eltern von nichtehelichen Kindern, Adoptiveltern und gegebenenfalls Ur-Großeltern.
    • Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber keine Hinterbliebene und kein Hinterbliebener sind: Eine Erstattung ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Sterbegeld für Hinterbliebene nicht beantragen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.

    Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Leistung bei Tod, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Bestattungskosten, Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, Sterbegeld, Leistung nach Tod, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Geldleistung, Beerdigungskosten, gesetzliche Unfallversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English