Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte Anerkennung

    Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen

    Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.

    Beschreibung

    Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

    Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

    • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt  und
    • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

    Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 34-37

    10115 Berlin

    Hausanschrift

    Villemombler Straße 76

    53123 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

    Fax: +49 30 18615-7010

    E-Mail: info@bmwk.bund.de

    E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Bundesenergieministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Adresse

    Postanschrift

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

    11019 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

    E-Mail: Messwesen@bmwk.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
    • Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der die Akkreditierungsstelle bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen des § 15 Mess- und Eichgesetz erfüllt

    Formulare

    Formulare: nein 
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: nein 
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

    • Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles an das BMWK.

    Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Prüfung des Antrags auf Anerkennung dauert in der Regel 4 Wochen.)

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 03.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Messgeräte, Akkreditierung, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, DakkS, Konformitätsbewertungsstellen, KBS, Anerkennung, Akkreditierungsstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English