Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 282/2008 ErteilungOnline erledigen

    Zulassung beantragen für Recyclingverfahren von Kunststoffen im Lebensmittelkontakt

    Sie wollen Kunststoffe recyceln und daraus Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen wie etwa Verpackungen? Dann müssen Sie für das entsprechende Recyclingverfahren auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.

    Beschreibung

    Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung. Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,

    • die menschliche Gesundheit zu gefährden,
    • eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
    • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.

    Wenn Sie bereits genutzte Kunststoffe recyceln, um die Materialien in Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen wiederzuverwerten, könnten diese mit anderen Substanzen kontaminiert sein. Um dies zu verhindern, müssen Sie Ihr spezielles Recyclingverfahren vorab von der Europäischen Kommission prüfen und genehmigen lassen. 

    Als Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien sind Sie für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen also die gesundheitliche Unbedenklichkeit solcher Kontaktmaterialien sicherstellen.

    Den Antrag auf Zulassung eines Recyclingverfahrens für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) einreichen.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter. 

    Die EFSA erstellt zu jedem Antrag eine wissenschaftliche Stellungnahme, die als Grundlage für die Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission dient.

    Entspricht Ihr Recyclingverfahren den rechtlichen und technischen Anforderungen, darf das Verfahren eingesetzt werden. Sollten mit der Zulassung Bedingungen oder Einschränkungen verbunden sein, müssen die Unternehmen diese erfüllen.

    Wenn Sie neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse erlangen, die die Bewertung der Sicherheit des Stoffes in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen Sie die Kommission sofort informieren.

    Online-Dienst

    E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission

    ID: B100019_103808025

    Beschreibung

    Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 02 60

    10832 Berlin

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3018 444-99990

    Fax: +49 3018 444-89999

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung für ein Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:

    • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellte Antrag direkt in die Plattform hoch.
    • Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
    • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt ausgewählt haben.
    • Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
    • Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
    • Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
    • Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

    Fristen

    Es gibt keine Frist für die Einreichung.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen (- Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihres Antrags auf der Plattform. - Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL sie an die EFSA weiter.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Lebensmittel-Kontaktmaterial, ESFC-Plattform, Kontaktmaterial, BVL, ESFC, Lebensmittelsicherheit, Kunststoff, Zulassung, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Recycling, European Food Safety Authority, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelbedarfsgegenstand, Lebensmittelkontaktmaterial, Lebensmittelverpackung, Recyclingprodukt, Bundesamt Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit, Verpackung, EFSA, Plastikrecycling, FCM, E-Submission Food Chain Platform, food contact material

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English