Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) Registrierung

    Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) einrichten

    Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.

    Beschreibung

    Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

    Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

    Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können als Kontaktstelle auch eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) benennen.

    Sie können sich als GÜAS registrieren, in dem Fall erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und dem BSI in der Regel über diese gemeinsame Ansprechstelle.

    In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) KRITIS-Büro

    Adresse

    Postanschrift

    Godesberger Allee 185-189

    53175 Bonn

    Hausanschrift

    Godesberger Allee 87

    53175 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99109582-6166

    Telefon Festnetz: +49 228 999582-6166

    E-Mail: kritische.infrastrukturen@bsi.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Registrierungsformular

    Voraussetzungen

    Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle registrieren, wenn mindestens ein Betreiber Sie als seine Kontaktstelle benannt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen. Darauf weist auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids hin.
      • Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
      • Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.

    Verfahrensablauf

    Sie können dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) nennen.

    • Fordern Sie die Formulare zur Einrichtung einer GÜAS an.
      • Senden Sie hierzu eine E-Mail an: Kritische.Infrastrukturen@bsi.bund.de
    • Füllen Sie die erhaltenen Formulare vollständig aus.
    • Unterschreiben Sie die Formulare und senden Sie die Unterlagen an die angegebene Adresse.
    • Das BSI prüft Ihre Registrierung der GÜAS.
    • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post.
    • Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.

    Fristen

    Es liegen keine Fristen vor.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Registrierung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.

    Kosten

    Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Ansprechstelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) erhält nach Registrierung vom BSI eine eindeutige ID-Nummer.
    • Aus der stetigen Informationsgewinnung des BSI werden IT-Sicherheits- und Lageinformationen erstellt, die auch nicht-öffentliche und vertrauliche Informationen umfassen.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    IT-Störung, BSI, Meldeplicht, Kritische Infrastruktur, Kontaktstelle, GÜAS, KRITIS, Informationstechnik, Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle, Melde- und Informationsportal, Informationsaustausch, Ansprechstelle, Sicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English