Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Beschreibung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und ist für die Rückerstattung des Kostenbeitrags zuständig.
Voraussetzung ist, dass Ihr Integrationskurs kostenbeitragspflichtig waren und innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung Ihrer ersten Teilnahmeberechtigung Ihr "Zertifikat Integrationskurs" erreicht haben. Dafür müssen Sie den Sprach- und Orientierungskurs mit den Abschlusstests ("Deutsch-Test für Zuwanderer" und "Leben in Deutschland") erfolgreich abschließen.
Ihren Kostenbeitrag haben Sie an Ihren Kursanbieter gezahlt.
Wenn Sie durchgängig kostenlos am Integrationskurs teilgenommen oder das "Zertifikat Integrationskurs" nicht erreicht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung.
Die Rückerstattung erfolgt anteilsmäßig, soweit Sie nicht während des ganzen Integrationskurses von den Kostenbefreit waren.
Ihren Antrag reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein.
Online-Dienst
Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrages (50 Prozent) auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").
Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.
- Kontaktformular:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Regionalstelle auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").
Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.
- Kontaktformular:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Regionalstelle auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Frankenstraße 210
Postfach 90343
90461 Nürnberg
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 911 943-10000
Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)
E-Mail: service@bamf.bund.de
Internet
- Kontaktformular:
- BAMF-NavI - Regionalstelle auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden:
- Internetseite des BAMF:
Stichwörter
BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Zertifikat Integrationskurs (als Kopie)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Antrag auf 50-Prozent-Rückerstattung des Kostenbeitrags für den Integrationskurs:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrages (50 Prozent):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Eine Rückerstattung können beantragen:
- Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben
Weitere Voraussetzungen:
- die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs), bescheinigt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels "Zertifikat Integrationskurs"
- Antragstellende (erfolgreiche Kursteilnehmende) müssen Kostenbeitrag selbst gezahlt haben (keine Rückerstattung bei Kostenbefreiung)
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 6 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Verweis auf allgemein geltende Rechtsbehelfe inklusiver. Hinweis auf Klagemöglichkeit im Fall rechtlich vorgesehener Genehmigungsfiktion
- Widerspruch
-
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Rückerstattung können Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
Onlineverfahren:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags für den Integrationskurs aus.
- Laden Sie eine Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs als Datei hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
- Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie den Antrag absenden.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
- Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Schriftlich per Post:
- Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
-
Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Fristen
- Erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Wochen bis mehrere Monate
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Informationen zu Integrationskursen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zu Kosten von Integrationskursen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 25.02.2021
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
Ausländer, Aufenthaltstitel, Kosten Integrationskurs, Deutschkurs, Deutschtest, Deutschprüfung, Unionsbürger, Kursträger Integrationskurs, Bleibeperspektive, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, EU-Bürger, Neuzuwanderung, B1, Arbeitserlaubnis, Geduldete, Abschlusstest, Rückzahlung Integrationskurs, Ausländische Staatsangehörige, Duldung, Integrationsbedürftigkeit, BamF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge