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    Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen

    Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und ist für die Rückerstattung des Kostenbeitrags zuständig.

    Voraussetzung ist, dass Ihr Integrationskurs kostenbeitragspflichtig waren und innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung Ihrer ersten Teilnahmeberechtigung Ihr "Zertifikat Integrationskurs" erreicht haben. Dafür müssen Sie den Sprach- und Orientierungskurs mit den Abschlusstests ("Deutsch-Test für Zuwanderer" und "Leben in Deutschland") erfolgreich abschließen.

    Ihren Kostenbeitrag haben Sie an Ihren Kursanbieter gezahlt.

    Wenn Sie durchgängig kostenlos am Integrationskurs teilgenommen oder das "Zertifikat Integrationskurs" nicht erreicht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung.

    Die Rückerstattung erfolgt anteilsmäßig, soweit Sie nicht während des ganzen Integrationskurses von den Kostenbefreit waren.

    Ihren Antrag reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrages (50 Prozent) auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").

    Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").

    Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Postfach

    Frankenstraße 210

    Postfach 90343

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 911 943-10000

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Zertifikat Integrationskurs (als Kopie)

    Formulare

    - Formulare: ja
    - Onlineverfahren möglich: ja
    - Schriftform erforderlich: nein
    - Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Eine Rückerstattung können beantragen:

    • Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben

    Weitere Voraussetzungen:

    • die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs), bescheinigt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels "Zertifikat Integrationskurs"
    • Antragstellende (erfolgreiche Kursteilnehmende) müssen Kostenbeitrag selbst gezahlt haben (keine Rückerstattung bei Kostenbefreiung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verweis auf allgemein geltende Rechtsbehelfe inklusiver. Hinweis auf Klagemöglichkeit im Fall rechtlich vorgesehener Genehmigungsfiktion
    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Rückerstattung können Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

    Onlineverfahren:

    • Füllen Sie den Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags für den Integrationskurs aus.
    • Laden Sie eine Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs als Datei hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
    • Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie den Antrag absenden.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
    • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Schriftlich per Post:

    • Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
    • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
       

    Fristen

    • Erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Wochen bis mehrere Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 25.02.2021

    Geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Ausländer, Aufenthaltstitel, Kosten Integrationskurs, Deutschkurs, Deutschtest, Deutschprüfung, Unionsbürger, Kursträger Integrationskurs, Bleibeperspektive, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, EU-Bürger, Neuzuwanderung, B1, Arbeitserlaubnis, Geduldete, Abschlusstest, Rückzahlung Integrationskurs, Ausländische Staatsangehörige, Duldung, Integrationsbedürftigkeit, BamF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge