Gleichstellungsantrag BewilligungOnline erledigen

    Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen bewilligen

    Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

    Beschreibung

    Es gibt 2 Situationen auf dem Arbeitsmarkt, unter denen Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen können:

    • Sie möchten einen Arbeitsplatz haben oder
    • Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten.

    Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.

    Damit gelten für Sie zum Beispiel:

    • besonderer Kündigungsschutz
    • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
    • Betreuung durch spezielle Fachdienste
    • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

    Ausgenommen sind jedoch Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und besondere Altersrente.

    Wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel, weil Sie als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie gut begründen können, warum Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen möchten. Sie müssen zum Beispiel anhand besonderer Umstände nachvollziehbar erklären können, warum Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung unsicherer ist als bei einer nichtbehinderten Kollegin beziehungsweise eines nichtbehinderten Kollegen. Es müssen konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand droht.

    Online-Dienst

    Gleichstellungsantrag: Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit

    ID: B100019_104081612

    Beschreibung

    Alle erforderlichen Dokumente rund um die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln, indem Sie sie mit dem Upload-Service hochladen. Sie können auch die erforderlichen Nachweise hochladen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform oder elektronisch einreichen.


    Hinweis Ausfüllhilfe zum Gleichstellungsantrag https://www.arbeitsagentur.de/datei/ausfuellhilfe-antrag-auf-gleichstellung_ba147601.pdf:

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Formulare

    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform oder elektronisch einreichen.


    Hinweis Ausfüllhilfe zum Gleichstellungsantrag https://www.arbeitsagentur.de/datei/ausfuellhilfe-antrag-auf-gleichstellung_ba147601.pdf:

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform oder elektronisch einreichen.


    Hinweis Ausfüllhilfe zum Gleichstellungsantrag https://www.arbeitsagentur.de/datei/ausfuellhilfe-antrag-auf-gleichstellung_ba147601.pdf:

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform oder elektronisch einreichen.


    Hinweis Ausfüllhilfe zum Gleichstellungsantrag https://www.arbeitsagentur.de/datei/ausfuellhilfe-antrag-auf-gleichstellung_ba147601.pdf:

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des geforderten Grades der Behinderung, zum Beispiel durch Kopie Ihres Feststellungsbescheides.
    • Weitere Angaben zu erforderlichen Nachweisen beziehungsweise Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular. Ihre Agentur für Arbeit fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an, wenn sie Ihren Antrag bearbeitet.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind ein Mensch mit Behinderungen und haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30
    • Sie wohnen rechtmäßig in Deutschland oder Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf oder Sie sind rechtmäßig auf einem Arbeitsplatz in Deutschland beschäftigt.
    • Sie können wegen Ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht finden oder Ihr Arbeitsplatz ist wegen Ihrer Behinderung gefährdet. Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes können zum Beispiel sein:
      • Wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten
      • Dauernde verminderte Belastbarkeit
      • Behinderungsbedingte eingeschränkte Mobilität
      • Dauerhaft notwendige Unterstützung durch Kollegen
      • Erkennbare Reaktionen des Arbeitgebers auf die behinderungsbedingten Einschränkungen (zum Beispiel Abmahnungen).
    • Für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene gibt es während der Zeit ihrer Berufsausbildung oder einer beruflichen Orientierung eine Sonderregelung: Sie müssen Ihre Gleichstellung nicht beantragen, denn sie werden bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetz automatisch gleichgestellt. Diese Gleichstellung gilt aber nur für Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Berufsausbildung (Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung). 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Um sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen zu lassen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Sie können den Antrag auf Gleichstellung formlos, das heißt, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
    • Damit die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen prüfen kann, erhalten Sie anschließend ein Formular, in dem Sie einige Fragen beantworten müssen.
    • Sie können den Antrag auch online stellen.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Haben Sie den Antrag zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes gestellt, werden Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber und - soweit vorhanden - Betriebs- beziehungsweise Personalrat und Schwerbehindertenvertretung zur konkreten Arbeitsplatzsituation befragt. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie vorher Ihre Einwilligung erklärt haben. Die jeweilige Einwilligungserklärung finden Sie im Antragsformular.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Monate (Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 4 Wochen und 4 Monaten.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Teilhabe, Behinderung, Gleichstellung, Menschen mit Behinderungen, SGB IX, Sozialgesetzbuch, Schwerbehinderung, Arbeitsplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English