Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse mitteilen.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die KSK prüfen, ob sich dies auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.
Es ist möglich, dass die KSK auf anderen Wegen erfährt, wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern. Die KSK prüft auch in diesem Fall, ob sich die Änderung beispielsweise auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- Auszug aus dem Partnerschaftsregister
- Ummeldung beim Gewerberegister
- Abmeldung beim Gewerberegister
- geänderter Gesellschaftsvertrag
Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Änderungsmitteilung Grunddaten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
- Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafter oder Inhaber.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Sie teilen der KSK mit, wie sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern:
- Das Formular "Änderungsmitteilung Grunddaten" können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
- Schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung formlos per Post, Telefax oder in einer E-Mail an die KSK.
- Die KSK prüft, ob sich die Änderung auf Ihre Abgabepflicht oder anderweitig auswirkt.
- Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
- Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass sich mit der Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse Ihre Abgabepflicht oder etwas anders ändert, wird die KSK Sie hierüber informieren.
- Wenn in diesem Zusammenhang weitere Prüfungen notwendig sind, werden Sie ebenfalls von der KSK informiert.
Fristen
Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zur Abgabepflicht erhalten Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen und Formulare zur Entgeltmeldung auf der Internetseite der Künstlersozialkasse:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
Namensänderung, Umfirmierung, Liquidation, Spaltung, Umwandlung, Verschmelzung, Rechtsform, Gesellschafter, Ausgliederung, unternehmensbezogene Daten, Firmenbezeichnung, Korrekturmeldung, Änderungsmeldung, Formwechsel