Künstlersozialkasse die Änderungen in den Kontaktdaten mitteilen
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können der Künstlersozialkasse mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Beschreibung
Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten.
- Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
- Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Es ist ebenfalls möglich, dass die Künstlersozialkasse auf anderen Wegen, zum Beispiel durch den Nachsendeservice der Deutschen Post, von einer Änderung Ihrer Kontaktdaten erfährt. Die Künstlersozialkasse prüft auch diese Angaben und aktualisiert ihren Datenbestand.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Änderungsmitteilung Grunddaten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Änderungsmitteilung Bankverbindung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie sind bereits als Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 27 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Sie teilen der Künstlersozialkasse mit, welche Änderung sich in Ihren Kontaktdaten ergeben hat:
- Das Formular "Änderungsmitteilung Grunddaten" können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
- Schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post an die Künstlersozialkasse.
- Sie können Änderungen zu Ihren Kontaktdaten auch formlos telefonisch, per Telefax oder in einer E-Mail mitteilen.
- Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und aktualisiert Ihren Datenbestand.
- Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 2 Wochen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen und Formulare auf der Internetseite der Künstlersozialkasse:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
persönliche Daten, ändern, Kontoverbindung, Künstlersozialabgabe, korrigieren, anpassen, Adresse, unternehmensbezogene Daten, Anschrift, Kontaktdaten, Namensänderung, Umzug, Bankverbindung, SEPA