Anmeldung von Barmitteln EntgegennahmeOnline erledigen

    Bargeld und bestimmte andere Mittel bei Grenzübertritt anmelden

    Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.

    Die Zollbehörden überwachen den Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen Deutschlands. Das betrifft unter anderem Reisen aus der und in die Europäische Union (Drittländer).

    Für Barmittel müssen Sie ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR bestimmte Anmeldepflichten beachten. Ausländische Währungen müssen Sie mit dem Kurs am Tag der Ein- beziehungsweise Ausreise in Euro umrechnen.

    Als Barmittel gelten:

    • Bargeld wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
    • Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Beispielsweise ist der Umtausch von Deutschen Mark oder Österreichischen Schilling in Euro noch möglich.
    • übertragbare Inhaberpapiere wie zum Beispiel Reiseschecks, Schecks, Solawechsel und bestimmte Zahlungsanweisungen
    • Rohstoffe, die im Verhältnis zu ihrem Volumen einen hohen Wert aufweisen; das sind Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent und Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent

    Online-Dienst

    Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme

    ID: B100019_110338501

    Beschreibung

    Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" online in Anspruch zu nehmen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Die Zollstelle, über die Sie ein- oder ausreisen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Zollbediensteten an der Grenze oder am Flughafen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über:

    • die oder den Mitführenden,
    • die Eigentümerin oder den Eigentümer,
    • die Empfängerin oder den Empfänger,
    • die wirtschaftliche Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel

    Voraussetzungen

    • Sie reisen aus einem Drittland nach Deutschland ein, aus Deutschland in ein Drittland aus oder durch Deutschland durch und
    • Sie führen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr mit sich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

    Verfahrensablauf

    Das Formular "Barmittelanmeldeerklärung" steht Ihnen online als Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" im Zoll-Portal zur Verfügung.

    Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung  "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" aus.

    Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von 10.000 EUR oder mehr online oder schriftlich anmelden:

    • Barmittel melden Sie schriftlich bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an.
    • Nutzen Sie dazu online die vom Zoll-Portal gebotene Möglichkeit "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme".
    • Nach Online-Übermittlung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Identifizierungscode, den Sie bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten angeben müssen, und über den Ihre Anmeldung aufgerufen werden kann.
    • Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung angeben können.
    • Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung im roten Ausgang angeben.
    • Der Zoll prüft Ihre Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
    • Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
    • Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.
    • Neben der vom Zoll-Portal gebotenen Möglichkeit "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme", die Sie online in Anspruch nehmen können, können Sie die Anmeldung auch auf dem Papiervordruck ausfüllen und bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten abgeben.

    Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.

    Fristen

    Die Anmeldung müssen Sie direkt bei der Ein- oder Ausreise abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens mehrere Minuten. Ergeben sich Annahmegründe, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, könnte diese auch mehrere Stunden betragen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 20.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Barmittel, Zollkontrolle, Bargeld, Ausfuhr, Grenzübertritt, Bargeldgrenze, Grenzübergang, Einfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English