Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt ErteilungOnline erledigen

    Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

    Gebiete sind zum Beispiel Anatomie, Epidemiologie, Fleischhygiene oder Kleintierchirurgie. Bereiche sind beispielsweise Dermatologie, Homöopathie, Reptilien oder Zahnheilkunde.

    Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer geregelt.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Hessische Landestierärztekammer

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1409

    65524 Niedernhausen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13

    65527 Niedernhausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
      Linien:
      • S-Bahn: Linie Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
      • Regionalbahn: Linie Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6127 9075-0

    Telefax: +49 6127 9075-23

    E-Mail: info@ltk-hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular der Landestierärztekammer:

    Mit Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

    • Nachweis der erfolgten Weiterbildung
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Voraussetzungen

    • Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landestierärztekammer sein
    • Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein

    Die von einer anderen Tierärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.

    Wenn Tierärztinnen und Tierärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet. Soweit die Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer eine entsprechende Bezeichnung nicht vorsieht, kann diese jedoch weitergeführt werden, wenn die wesentlichen Voraussetzungen der hessischen Weiterbildungsordnung erfüllt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Hessischen Landestierärztekammer.

    Kosten

    • für die Bearbeitung eines Antrages auf eine Fachtierarztanerkennung: 100,00 Euro     
    • für das Prüfungsgespräch gem. § 8 der Weiterbildungsordnung: 350,00 Euro  

    Dies gilt für den Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung entsprechend. Die Gebühr ist vor Anberaumung des Prüfungsgespräches zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Landestierärztekammer am 24.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    LTK, Facharztbezeichnung, HLTK, Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe, Zusatzbezeichnung, Tierärztekammer, Berufsanerkennung, Gebietsbezeichnung, Teilgebietsbezeichnung, Fachtierarzt, Weiterbildungsbezeichnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de