Mitteilung machen: Eine schwangere oder stillende Frau arbeitet für Sie

stillen

Infos in Leichter Sprache

Sie sind Arbeitgeber.

Das heißt:

Menschen arbeiten für Sie.

Wenn eine von Ihren Angestellten Ihnen sagt:

Ich bin schwanger. 

Oder: Ich stille mein Kind.

Dann müssen Sie das dem Amt sagen.

Wir sagen auch: 

Sie müssen eine Mitteilung machen.

Hinweis:

Das ist der Link
zu den Infos in schwerer Sprache



Ein Buch mit dem Zeichen für Gesetz

Für wen gilt das Mutter-Schutz-Gesetz

Wenn eine ihrer Angestellten schwanger ist oder ein Kind stillt,

dann gilt ein Gesetz.

Das Gesetz heißt: Mutter-Schutz-Gesetz.

 


Arbeitsplatz-Behinderte

Für diese Frauen gilt das Mutter-Schutz-Gesetz:

  • Frauen arbeiten 40 Stunden in der Woche.
    Das heißt: Frauen arbeiten in Voll-Zeit.
  • Frauen arbeiten weniger als 40 Stunden in der Woche.
    Das heißt: Frauen arbeiten in Teil-Zeit.
  • Frauen arbeiten in einem Mini-Job.
  • Frauen haben einen befristeten Vertrag
    Befristet heißt:
    Der Vertrag endet zu einem Datum.
  • Frauen arbeiten in der Probe-Zeit.
    Probe-Zeit heißt:
    die ersten Monate in einer neuen Arbeit.
  • Frauen machen eine Ausbildung oder ein Praktikum.
  • Frauen arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
  • Frauen machen einen Freiwilligen-Dienst.
    Das heißt:
    Die Frauen arbeiten für wenig Geld.
    Sie wollen etwas Gutes für andere Menschen machen
    und etwas Neues lernen.
    Der Freiwilligen-Dienst heißt:
    Jugend-Freiwilligen-Dienst oder Bundes-Freiwilligen-Dienst.
  • Frauen arbeiten für die Kirche.
    Oder Frauen machen eine Ausbildung in der Kirche.
    In schwerer Sprache sagen wir zum Beispiel:
    Frauen sind in einer geistlichen Genossenschaft.
    Oder Frauen sind Diakonissinnen.

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Diese Frau hat Recht studiert. Sie ist Richterin oder Anwältin oder Staats-Anwältin.

Für wen gilt das Mutter-Schutz-Gesetz nicht

Das Mutter-Schutz-Gesetz gilt nicht für alle Frauen.

Für diese Frauen gilt das Gesetz nicht:

  • Frauen arbeiten selbstständig.
    Selbstständig arbeiten heißt: 
    Die Frauen sind nicht angestellt.
  • Frauen sind ein Organ-Mitglied.
    Das heißt:
    Sie sind keine Angestellte.
    Aber sie haben eine sehr wichtige Aufgabe bei Ihrer Arbeit.
    Zum Beispiel: 
    Sie sind im Vorstand.
    Oder Sie sind die Geschäfts-Führerin.
  • Frauen sind Haus-Frauen.
  • Frauen haben diese Berufe:
    • Landes-Beamtin
    • Richterin
    • Soldatin

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Im Rathaus ist die Regierung einer Stadt. Dort sind auch viele Ämter. Auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat dort ein Büro.

So machen Sie die Mitteilung

Ihre Angestellte sagt Ihnen:

Ich bin schwanger.

Dann müssen Sie das dem Amt sagen.

Wir sagen dazu:

Sie machen eine Mitteilung.

Das Amt heißt:

Regierungs-Präsidium.


In Hessen gibt es 3 Regierungs-Präsidien.

Die Regierungs-Präsidien arbeiten für unterschiedliche Regionen in Hessen.

Sie machen die Meldung an das Regierungs-Präsidium von Ihrer Region:

  • für Süd-Hessen in Darmstadt
  • für Mittel-Hessen in Gießen
  • für Nord-Hessen in Kassel

Sie können die Mitteilung auf verschiedene Arten machen.

Sie können 

  • die Mitteilung schreiben.
  • in das Regierungs-Präsidium gehen.
    Dann machen Sie die Mitteilung in dem Amt.
  • das Regierungs-Präsidium anrufen.
    Dann machen Sie die Mitteilung am Telefon.

Wir erklären jetzt die Arten für die Mitteilung.


www ist das Zeichen für das welt-weite Computer-Netz.

Die Mitteilung schreiben

Sie können in ein Online-Formular schreiben.

Das ist der Link zum Online-Formular.

Hinweis: 

Das Formular ist in schwerer Sprache.


Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Sie können die Mitteilung auch als einen Text schreiben:

Als Brief mit der Post.

Oder als eine E-Mail.

Hinweis:

Wenn Sie dem Amt einen Text schreiben,

dann sagt Ihnen das Amt nicht:

Wir haben Ihre Mitteilung erhalten.


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Das müssen Sie dem Amt mitteilen

Das Amt braucht bestimmte Infos über Ihre Angestellte.

Diese Infos müssen Sie dem Amt geben:

  • Name
  • Adresse
  • Geburts-Datum
  • Geburts-Termin von dem Baby

     

Wenn die Angestellte ungewöhnliche Arbeits-Zeiten hat,

dann müssen Sie noch eine andere Mitteilung an das Amt machen.

Ungewöhnliche Arbeits-Zeit heißt: 

  • nach 20 Uhr
  • sonntags
  • an Feier-Tagen.

Diese Infos können Sie dem Amt geben:

Welchen Arbeits-Vertrag hat die Frau.

Zum Beispiel: 30 Stunden pro Woche.


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Diese Frau bekommt ein Baby.

Diese Punkte stehen noch im Mutter-Schutz-Gesetz

Im Mutter-Schutz-Gesetz sind noch mehr Regeln.

Zum Beispiel:

Sie müssen den Arbeits-Platz sicher machen.

Sie müssen schauen:

Ist der Arbeits-Platz gefährlich für die schwangere Angestellte.


Beispiel Eine Ärztin darf nicht weitersagen, was der Kranke erzählt. Es gibt noch mehr Berufe, wo man nichts weitersagen darf.

Im Gesetz steht auch:

Sie dürfen nicht allen Menschen sagen:

Die Angestellte ist schwanger.

Sie dürfen das nur dem Amt sagen.

Und Sie dürfen das Menschen bei der Arbeit sagen,

wenn die Menschen sich um die Mitarbeiterin kümmern.


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Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:

Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.


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Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de