Mitteilung machen: Eine schwangere oder stillende Frau arbeitet für Sie

Infos in Leichter Sprache
Sie sind Arbeitgeber.
Das heißt:
Menschen arbeiten für Sie.
Wenn eine von Ihren Angestellten Ihnen sagt:
Ich bin schwanger.
Oder: Ich stille mein Kind.
Dann müssen Sie das dem Amt sagen.
Wir sagen auch:
Sie müssen eine Mitteilung machen.
Hinweis:
Das ist der Link
zu den Infos in schwerer Sprache

Das sind die Infos in diesem Text
In diesem Text erklären wir alles zu der Mitteilung einer Schwangerschaft.
Klicken Sie auf die Links,
dann können Sie die Infos lesen.
Wir erklären jetzt:

Für wen gilt das Mutter-Schutz-Gesetz
Wenn eine ihrer Angestellten schwanger ist oder ein Kind stillt,
dann gilt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Mutter-Schutz-Gesetz.

Für diese Frauen gilt das Mutter-Schutz-Gesetz:
- Frauen arbeiten 40 Stunden in der Woche.
Das heißt: Frauen arbeiten in Voll-Zeit. - Frauen arbeiten weniger als 40 Stunden in der Woche.
Das heißt: Frauen arbeiten in Teil-Zeit. - Frauen arbeiten in einem Mini-Job.
- Frauen haben einen befristeten Vertrag
Befristet heißt:
Der Vertrag endet zu einem Datum. - Frauen arbeiten in der Probe-Zeit.
Probe-Zeit heißt:
die ersten Monate in einer neuen Arbeit. - Frauen machen eine Ausbildung oder ein Praktikum.
- Frauen arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
- Frauen machen einen Freiwilligen-Dienst.
Das heißt:
Die Frauen arbeiten für wenig Geld.
Sie wollen etwas Gutes für andere Menschen machen
und etwas Neues lernen.
Der Freiwilligen-Dienst heißt:
Jugend-Freiwilligen-Dienst oder Bundes-Freiwilligen-Dienst. - Frauen arbeiten für die Kirche.
Oder Frauen machen eine Ausbildung in der Kirche.
In schwerer Sprache sagen wir zum Beispiel:
Frauen sind in einer geistlichen Genossenschaft.
Oder Frauen sind Diakonissinnen.

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Für wen gilt das Mutter-Schutz-Gesetz nicht
Das Mutter-Schutz-Gesetz gilt nicht für alle Frauen.
Für diese Frauen gilt das Gesetz nicht:
- Frauen arbeiten selbstständig.
Selbstständig arbeiten heißt:
Die Frauen sind nicht angestellt. - Frauen sind ein Organ-Mitglied.
Das heißt:
Sie sind keine Angestellte.
Aber sie haben eine sehr wichtige Aufgabe bei Ihrer Arbeit.
Zum Beispiel:
Sie sind im Vorstand.
Oder Sie sind die Geschäfts-Führerin. - Frauen sind Haus-Frauen.
- Frauen haben diese Berufe:
- Landes-Beamtin
- Richterin
- Soldatin

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So machen Sie die Mitteilung
Ihre Angestellte sagt Ihnen:
Ich bin schwanger.
Dann müssen Sie das dem Amt sagen.
Wir sagen dazu:
Sie machen eine Mitteilung.
Das Amt heißt:
Regierungs-Präsidium.
In Hessen gibt es 3 Regierungs-Präsidien.
Die Regierungs-Präsidien arbeiten für unterschiedliche Regionen in Hessen.
Sie machen die Meldung an das Regierungs-Präsidium von Ihrer Region:
- für Süd-Hessen in Darmstadt
- für Mittel-Hessen in Gießen
- für Nord-Hessen in Kassel
Sie können die Mitteilung auf verschiedene Arten machen.
Sie können
- die Mitteilung schreiben.
- in das Regierungs-Präsidium gehen.
Dann machen Sie die Mitteilung in dem Amt. - das Regierungs-Präsidium anrufen.
Dann machen Sie die Mitteilung am Telefon.
Wir erklären jetzt die Arten für die Mitteilung.

Die Mitteilung schreiben
Sie können in ein Online-Formular schreiben.
Das ist der Link zum Online-Formular.
Hinweis:
Das Formular ist in schwerer Sprache.

Sie können die Mitteilung auch als einen Text schreiben:
Als Brief mit der Post.
Oder als eine E-Mail.
Hinweis:
Wenn Sie dem Amt einen Text schreiben,
dann sagt Ihnen das Amt nicht:
Wir haben Ihre Mitteilung erhalten.

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Das müssen Sie dem Amt mitteilen
Das Amt braucht bestimmte Infos über Ihre Angestellte.
Diese Infos müssen Sie dem Amt geben:
- Name
- Adresse
- Geburts-Datum
- Geburts-Termin von dem Baby
Wenn die Angestellte ungewöhnliche Arbeits-Zeiten hat,
dann müssen Sie noch eine andere Mitteilung an das Amt machen.
Ungewöhnliche Arbeits-Zeit heißt:
- nach 20 Uhr
- sonntags
- an Feier-Tagen.
Diese Infos können Sie dem Amt geben:
Welchen Arbeits-Vertrag hat die Frau.
Zum Beispiel: 30 Stunden pro Woche.

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Diese Punkte stehen noch im Mutter-Schutz-Gesetz
Im Mutter-Schutz-Gesetz sind noch mehr Regeln.
Zum Beispiel:
Sie müssen den Arbeits-Platz sicher machen.
Sie müssen schauen:
Ist der Arbeits-Platz gefährlich für die schwangere Angestellte.

Im Gesetz steht auch:
Sie dürfen nicht allen Menschen sagen:
Die Angestellte ist schwanger.
Sie dürfen das nur dem Amt sagen.
Und Sie dürfen das Menschen bei der Arbeit sagen,
wenn die Menschen sich um die Mitarbeiterin kümmern.

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Kontakt
Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.
Die E-Mail-Adresse ist:
verwaltungsportal@digitales.hessen.de
Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:
Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.

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Informationen zum Text
Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de
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