Das Kinder-Geld

Vater

In diesem Text sind Infos zu dem Kinder-Geld.

Alle Eltern bekommen Geld für ihr Kind.

Kinder-Geld hilft Eltern, für ihr Kind zu sorgen.

Eltern können mit dem Geld Sachen für ihr Kind kaufen.

Zum Beispiel:

  • Essen
  • Kleidung
  • Spiel-Zeug

Das Kinder-Geld kommt vom Staat.

Hinweis:
Das ist der Link 
zu den Infos in schwerer Sprache.



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Wer bekommt das Kinder-Geld

Das Kinder-Geld bekommt immer 1 Eltern-Teil.

Zum Beispiel:

Sie sind Eltern
und Sie wohnen zusammen.

Dann bekommt 1 Eltern-Teil das Kinder-Geld.

Oder:

Sie sind Eltern
und Sie haben sich getrennt.

Dann bekommen Sie das Kinder-Geld,
wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt.


Das Kind kann das Kinder-Geld auch selbst bekommen:

  • Wenn das Kind allein lebt und
  • wenn die Eltern kein Geld für das Kind bezahlen.

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Wie viel Kinder-Geld bekommen Sie

Das Kinder-Geld ist 250 Euro im Monat.

Das bedeutet:

Sie bekommen jeden Monat 250 Euro für 1 Kind.

Wenn sie mehrere Kinder haben:

Dann bekommen sie für jedes Kind 250 Euro.


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Ein Mann im Rollstuhl hält ein Baby auf einem Wickel-Tisch.

Wie lange bekommen Sie Kinder-Geld

Sie bekommen das Kinder-Geld

  • ab der Geburt Ihres Kindes und
  • bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.

Verschiedene Geld-Scheine

Manchmal gibt es das Kinder-Geld auch länger.

Zum Beispiel:

  • Ihr Kind ist arbeits-los.
    Dann gibt es das Kinder-Geld bis Ihr Kind 21 Jahre alt ist.
  • Ihr Kind macht noch eine Ausbildung.
    Dann gibt es das Kinder-Geld bis Ihr Kind 25 Jahre alt ist.

Ein Junge kann mit einer Gehhilfe allein laufen.

Kinder mit Behinderung

Ihr Kind hat eine Behinderung.

Dann kann Ihr Kind das Kindergelnd lebenslang bekommen,
wenn

  • Ihr Kind die Behinderung vor dem 25. Geburtstag bekommen hat und
  • Ihr Kind kein Geld verdienen kann.

Beide Punkte müssen erfüllt sein.


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Wie bekommen Sie das Kinder-Geld

Das Kinder-Geld kommen Sie von einem Amt.

Das Amt heißt: Familien-Kasse. 

Sie müssen einen Antrag für das Kinder-Geld schreiben.

Der Antrag ist ein Formular:

  • im Internet
  • oder auf Papier bei der Familien-Kasse

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Familie

Es gibt 2 verschiedene Anträge:

  1. Den Antrag für Kinder-Geld ab Geburt.
    Das bedeutet:
    Sie schreiben den Antrag, 
    wenn Ihr Kind geboren wurde.
  2. Den Antrag für Kinder-Geld ab 18 Jahre.
    Das bedeutet:
    Sie schreiben den Antrag,
    wenn Ihr Kind 18 Jahre alt ist.

Hinweis:
Die Anträge sind in schwerer Sprache.


Die Frau vorn arbeitet auf einem Amt. Die andere Frau beantragt eine Sache bei ihr.

Den Antrag bekommen Sie bei der Familien-Kasse:

  • von Ihrer Stadt oder
  • von Ihrer Gemeinde

Dort müssen Sie den Antrag auch wieder abgeben.


www ist das Zeichen für das welt-weite Computer-Netz.

Wie finden Sie Ihre Familien-Kasse 

Das ist der
 Link zu der Arbeits-Agentur.

Dort gibt es:

  • Infos zu den Familien-Kassen
  • Kontakt
  • Mehrere Texte in Leichter Sprache

Mit den Tasten kann man den Computer bedienen und Sachen schreiben.

Oder Sie schreiben den Antrag im Internet.

Das können Sie hier machen:

Hinweis:
Der Antrag ist in schwerer Sprache.


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Welche Dokumente brauchen Sie

Sie brauchen bestimmte Nachweise für Ihren Antrag.

Sie brauchen:

  • Die Steuer-Identifikations-Nummer von Ihrem Kind.
  • Und Ihre eigene Steuer-Identifikations-Nummer.

Jede Person in Deutschland bekommt die Steuer-Identifikations-Nummer vom Staat.


Menschen mit Behinderung bekommen diese Karte vom Amt. Wenn man sie zeigt, bezahlt man manchmal weniger, zum Beispiel in einem Konzert.

Manchmal brauchen Sie noch mehr Nachweise:

  • Ihr Kind macht eine Ausbildung.
    Dann brauchen Sie einein Nachweis von der Ausbildung.
    Zum Beispiel:
    Den Vertrag.
  • Ihr Kind ist behindert.
    Dann brauchen Sie den Schwer-Behinderten-Ausweis von Ihrem Kind.

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Wann bekommen Sie das Kinder-Geld?

Nach 1 Monat bekommen Sie das Kinder-Geld.

Sie können das Kinder-Geld nachträglich für die letzten 6 Monate bekommen.


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Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie dem Verwaltungs-Portal eine E-Mail.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:

Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.


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Das Zeichen bedeutet: Man findet Leichte Sprache gut. Kein Prüf-Siegel für Leichte Sprache Texte

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Das ist der Link für
 die anderen Texte in Leichter Sprache.


Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de