Hilfe zur Pflege

Infos in Leichter Sprache

Sie haben eine Behinderung.

Oder Sie sind krank.

Und Sie brauchen deshalb Pflege.

Dann können Sie eine Hilfe zur Pflege bekommen.

Die Hilfe zur Pflege kommt von dem Sozial-Amt.

Hinweis:

Das ist der Link
zu den Infos in schwerer Sprache



Welche Hilfe zur Pflege gibt es

Hilfe zur Pflege können unterschiedliche Hilfen sein.

Diese Hilfe zur Pflege gibt es:

  • Eine Person kommt zu Ihnen nach Hause und hilft Ihnen. 
    Das heißt: Pflege zu Hause.
  • Pflege-Geld.
  • Sie wohnen in einer Einrichtung.
    Zum Beispiel: in einem Pflege-Heim.
    Das heißt: Pflege-Einrichtung.

Es können mehrere Punkte auf Sie zutreffen
oder nur ein Punkt.

Wir erklären Ihnen die Punkte.


Zwei Unterstützer betten einen Kranken im Krankenbett.

Pflege zu Hause und Pflege-Geld

Sie können Pflege zu Hause bekommen.

Ein Pfleger oder eine Pflegerin kommt zu Ihnen und hilft Ihnen.

Oder Sie können Pflege-Geld bekommen.

Dann können Sie von dem Geld können selbst Hilfe organisieren.

Zum Beispiel:

  • Ihre Familie pflegt Sie.
    Vielleicht muss Ihre Familie pflegen lernen.
    Dafür gibt es Kurse.
    Sie können die Kurse mit dem Pflege-Geld bezahlen.
  • Vielleicht brauchen Sie andere Möbel.
    Damit Sie gut zu Hause zurecht-kommen.
    Sie können die Möbel mit dem Pflege-Geld bezahlen.
  • Vielleicht brauchen Sie eine andere Toilette.
    Sie können die Toilette mit dem Pflege-Geld bezahlen.

Pflege-Einrichtung

Manchmal hat Ihre Familie keine Zeit.

Dann können Sie auch kurz in einer Pflege-Einrichtung wohnen.

Zum Beispiel: in einem Pflege-Heim.

In der Einrichtung arbeiten Pfleger und Pflegerinnen.

Sie können für einen Tag in der Einrichtung wohnen.

Oder für eine Nacht.

Oder für eine Woche.

Sie können auch immer in der Einrichtung wohnen.


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So können Sie Hilfe zur Pflege bekommen

Sie müssen für die Hilfe für Pflege einen Antrag schreiben.

Ein Antrag ist ein Formular. 

Sie müssen für die Anträge unterschiedliche Sachen machen.

Wenn Sie

  • eine Pflege-Versicherung haben.
  • schon einen Pflege-Grad haben.
  • keine Pflege-Versicherung haben.

Wir erklären Ihnen jetzt:

Was Sie machen müssen.


Wenn Sie eine Pflege-Versicherung haben

Sie haben schon eine Pflege-Versicherung?

Dann melden Sie sich bei Ihrer Kranken-Kasse von der Pflege-Versicherung.

Sagen Sie der Kranken-Kasse:

Ich brauche Pflege.

Dann schickt die Kranken-Kasse Ihnen Formulare.

Und die Kranken-Kasse gibt Ihnen alle Infos:

Wie Sie die Formulare zurück schicken sollen.


Angestellter vom Pflegedienst kommt. Der Pfleger unterstützt jemanden zuhause

Die Kranken-Kasse prüft Ihre Formulare.

Dann macht die Kranken-Kasse einen Termin mit Ihnen.

Eine Person kommt für den Termin zu Ihnen nach Hause.

Die Person ist vom Medizinischen Dienst.

Fach-Leute für Medizin arbeiten als Medizinischer Dienst.

Zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen.


Die Person vom Medizinischen Dienst prüft:

Wie selbst-ständig können Sie leben.

Das heißt:

Wie viele Sachen können Sie ohne Hilfe machen.

Zum Beispiel:

Können Sie allein

  • Essen kochen
  • putzen
  • zur Toilette.

Die Person gibt Ihnen Punkte.

Die Punkte ergeben zusammen eine Zahl.

Die Zahl nennt man auch: Pflege-Grad.

Mit den Punkten entscheidet die Pflege-Versicherung:

Welchen Pflege-Grad Sie bekommen.

Es gibt 5 Pflege-Grade.


Eine höhere Zahl Punkte bedeutet: 
Sie haben einen höheren Pflege-Grad.

Wenn Sie einen höheren Pflege-Grad haben,

dann bekommen Sie mehr Hilfe .

Zum Beispiel:

  • Pflege-Grad 1 heißt: 
    Sie brauchen wenig Hilfe.
  • Pflege-Grad 5 heißt: 
    Sie brauchen sehr viel Hilfe.

Wenn Sie schon einen Pflege-Grad haben

Sie bekommen Geld von der Pflege-Versicherung?

Aber das Geld von der Pflege-Versicherung reicht nicht.

Dann können Sie Hilfe zur Pflege bekommen.

Wenn Sie Pflege-Grad 2, 3, 4 oder 5 haben,

dann können Sie Hilfe zur Pflege bekommen.

Wenn Sie Pflege-Grad 1 haben,

dann können Sie:

  • zum Beispiel neue Möbel bekommen
  • andere Hilfen bekommen

Wenn Sie keine Pflege-Versicherung haben

Sie haben keine Pflege-Versicherung
und auch noch keinen Pflege-Grad?

Dann melden Sie sich beim Sozial-Träger.

Der Sozial-Träger kontaktiert das Gesundheits-Amt.

Das Gesundheits-Amt entscheidet:

Ob Sie Hilfe zur Pflege bekommen.


Sozial-Träger

Es gibt 2 Sozial-Träger in Hessen.

  1. LWV Hessen

    Sie sind jünger als 65 oder 66 Jahre.

    Sie wollen in einer Einrichtung wohnen.

    Oder Sie wollen nur nachts oder am Tag in die Einrichtung.

    Dann melden Sie sich beim Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen.Kurz heißt das: LWV.

    Das ist der Link zur Internet-Seite vom LWV.

  2. Sozial-Amt

    Sie sind älter als 65 oder 66 Jahre.

    Sie wohnen zu Hause.

    Und Sie brauchen einen Pfleger.

    Oder Sie wollen in einer Einrichtung wohnen.

    Dann melden Sie sich beim Sozial-Amt von Ihrem Land-Kreis
    oder von Ihrer Stadt.


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Dann bekommen Sie keine Hilfe zur Pflege

Es gibt Regeln für die Hilfe zur Pflege.

Das sind die Regeln: 

  • Sie müssen einen Pflege-Grad haben.
  • Sie haben wenig Geld.
    Das heißt:
    Sie können die Pflege nicht selbst bezahlen.
    Oder Ihr Ehe-Partner kann die Pflege nicht für Sie bezahlen.
  • Ihr Kind verdient weniger als 100.000 Euro im Jahr.
  • Das Geld von Ihrer Pflege-Versicherung ist zu wenig.

Wenn eine Regel nicht zutrifft,

dann können Sie keine Hilfe zur Pflege bekommen.


Der Sozial-Träger 

  • prüft die Regeln für Ihre Situation.
  • sagt Ihnen,
    welche Nachweise Sie für die Prüfung abgeben müssen.
  • kann Sie beraten
    und Fragen beantworten.

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Erklärung zu: Widerspruch einlegen

Das Amt schreibt Ihnen einen Brief.

In dem Brief steht:

Nein, Sie bekommen keine Hilfe zur Pflege.

Sie sind damit nicht einverstanden.

Dann können Sie dem Amt schreiben:

Nein, ich bin nicht einverstanden.

Das heißt: Widerspruch einlegen.

Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.


Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben,

dann schreibt Ihnen das Amt noch einen Brief.

In dem Brief steht die neue Entscheidung von dem Amt: 

Ja, Sie können Hilfe zur Pflege bekommen oder

Nein, Sie können keine Hilfe zur Pflege bekommen.

Wenn Sie immer noch nicht einverstanden sind,

dann können Sie vor Gericht gehen.

Das heißt:

Sie machen eine Klage.

Das Gericht ist das Sozial-Gericht.

Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.


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Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:

Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.


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Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de