Die Heirat anmelden

Brautpaar

Infos in Leichter Sprache

Wenn Sie heiraten wollen,

dann müssen Sie Ihre Heirat anmelden.

Sie müssen die Anmeldung beide zum Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort gehen.

In diesem Text erklären wir die Anmeldung der Heirat.

Hinweis:
Das ist der Link zu den Infos in schwerer Sprache.



Regeln für die Heirat

In Deutschland gibt es Regeln für die Heirat.

Das sind die Regeln: 

Sie dürfen nicht mit einer anderen Person verheiratet sein.

Das heißt:

  • Sie waren noch nie verheiratet oder
  • Sie hatten eine Scheidung oder
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist tot.

Das Gericht sind hier drei Richter. Die Richter müssen nach den Gesetzen entscheiden. Im Hinter-Grund ein Zeichen für Recht-sprechen.

Hinweis:

Ihre Scheidung war nicht in Deutschland.

Sondern in einem anderen Land.

Das andere Land gehört nicht zu der Europäischen Union.

Dann muss die Scheidung in Deutschland anerkannt werden.

Das heißt: 

Ein Gericht muss sagen:

Ja, die Scheidung gilt auch in Deutschland.

Tipp
Fragen Sie in Ihrem Standes-Amt nach.


Sie müssen 18 Jahre oder älter sein.

Und Sie dürfen nicht Ihre nahen Verwandten heiraten.

Nahe Verwandten sind:

  • Eltern
  • Kinder
  • Bruder
  • Schwester
  • Halb-Bruder
  • Halb-Schwester

Hinweis:

Wenn Sie adoptiert sind,
oder wenn Ihre Verwandten adoptiert sind,

dann gelten diese Regeln auch.


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Die Frau vorn arbeitet auf einem Amt. Die andere Frau beantragt eine Sache bei ihr.

So melden Sie Ihre Heirat an

Gehen Sie zu dem Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.

Im Standes-Amt bekommen Sie alle Infos.

Und Sie füllen den Antrag für die Anmeldung aus.

Ihr Partner oder Ihre Partnerin sollte auch mitkommen.

Hinweis: 

Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht kommen kann,

dann können Sie auch allein gehen.

Sie brauchen dann eine Voll-Macht von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.

Eine Voll-Macht ist ein Text.

In dem Text schreibt Ihr Partner oder Ihre Partnerin:

Sie dürfen allein die Heirat anmelden.

Ihr Partner oder Ihre Partnerin muss die Voll-Macht unterschreiben.


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Sie brauchen diese Nachweise

Sie müssen Nachweise in das Standes-Amt mitbringen.

Bringen Sie den Nachweis mit,
wenn ein Punkt auf Sie zutrifft:

  • Sie sind deutsch
    und Sie heiraten zum ersten Mal.
  • Sie sind in Deutschland geboren.
  • Sie sind nicht in Deutschland geboren.
  • Sie hatten eine Scheidung.
  • Ihre Scheidung war nicht in Deutschland.
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist tot.
  • Sie haben Kinder.
  • Menschen aus dem Ausland.

Wir erklären jetzt die Punkte.


Die Karte bekommt man vom Amt. Darauf steht, wie man heißt und wann und wo man geboren ist.

Sie sind Deutsch

Und Sie heiraten zum ersten Mal.

Dann brauchen Sie diese Nachweise:

  • Ihren Personal-Ausweis oder
    Ihren Reise-Pass
  • Diesen Nachweis: erweiterte Melde-Bescheinigung.

    Den Nachweis bekommen Sie beim Melde-Amt.

    Er darf nicht älter sein als 4 Wochen.

Sie sind in Deutschland geboren

Sie brauchen diesen Nachweis: Beglaubigter Auszug aus dem Geburten-Register.

Oder: beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Buch.

Die Nachweise bekommen Sie beim Melde-Amt in Ihrem Geburts-Ort.


Dieser Nachweis zeigt: 2 Menschen sind in einer Ehe.

Sie hatten eine Scheidung für eine Ehe

Sie brauchen diese Nachweise:

  • Ehe-Urkunde
    Den Nachweis haben Sie bei Ihrer Heirat bekommen.
  • Und das Scheidungs-Urteil
    Den Nachweis haben Sie bei der Scheidung bekommen.

Die beiden Frauen sind ein Paar. Sie heiraten.

Sie hatten eine Scheidung für eine Lebens-Partnerschaft

Die Ehe ist für ein verheiratetes Paar.

Zum Beispiel:

  • 1 Mann und 1 Frau
  • 1 Mann und 1 Mann
  • 1 Frau und 1 Frau

Früher gab es die Ehe nur für 1 Mann und 1 Frau.

Für andere Paare gab es: die Lebens-Partnerschaft.


Wenn Sie eine Scheidung nach einer Lebens-Partnerschaft hatten,
dann brauchen diese Dokumente:

  • Nachweis über die Begründung der Lebens-Partnerschaft
    Das Dokument haben Sie zum Anfang der Lebens-Partnerschaft bekommen.
  • Nachweis über die Auflösung der Lebens-Partnerschaft.
    Das Dokument haben Sie bei dem Ende der Lebens-Partnerschaft 

Ihre Scheidung war nicht in Deutschland

Wenn Ihre Scheidung nicht in Deutschland war,

dann müssen Sie Ihre Scheidung vielleicht anerkennen lassen.

Dann muss das Standes-Amt sagen:

Die Scheidung ist in Deutschland gültig.

Wenn Sie die Scheidung anerkennen lassen müssen,

dann gehen Sie zum Standes-Amt.


Sie müssen diese Nachweise mit bringen:

  • Heirats-Urkunden
    Diesen Nachweis haben Sie bei Ihrer Heirat bekommen.
  • Scheidungs-Urteile
    Diese Nachweise haben Sie bei Ihrer Scheidung bekommen.
    Im Scheidungs-Urteil muss stehen:
    Warum Sie die Scheidung gemacht haben.
    In schwerer Sprache heißt das: Tat-Bestand und Entscheidungs-Gründe.

Sie müssen alle Nachweise auf Deutsch übersetzen lassen.

Das kann nur ein vereidigter Übersetzer machen.

Vereidigt heißt:

Der Übersetzer darf Dokumente für den Staat Deutschland übersetzen.

Tipp:

Auf der Internet-Seite gibt es eine Liste mit vereidigten Übersetzern.

Hinweis

Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.


Dieser Nachweis zeigt: 2 Menschen sind in einer Ehe.

Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist tot

Sie brauchen diese Nachweise:

  • Ehe-Urkunde

    Oder den Nachweis über die Begründung der Lebens-Partnerschaft

  • Die Sterbe-Urkunde des Partners oder der Partnerin.

Die Geburts-Urkunde ist ein Nachweis.

Sie haben Kinder

Dann brauchen Sie diese Nachweise: 

Geburts-Urkunden von den Kindern.

Diese Nachweise haben Sie bei der Geburt der Kinder bekommen.


Menschen aus dem Ausland 

Wenn Sie nicht Deutsch sind,

dann brauchen Sie diese Nachweise:

  • Ausweis
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Erweiterte Melde-Bescheinigung
  • Geburts-Urkunde
  • Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
  • Nachweise in Ihrer Sprache

Wir erklären jetzt die Nachweise.


Die Karte bekommt man vom Amt. Darauf steht, wie man heißt und wann und wo man geboren ist.

Personal-Ausweis

Sie brauchen Ihren Personal-Ausweis.

Oder Ihren Reise-Pass
oder ein anderer offizieller Pass mit einem Bild.


Nachweis über die Staatsangehörigkeit

Ihre Staats-Angehörigkeit steht nicht in Ihrem Pass.

Dann brauchen Sie einen Nachweis  über die Staats-Angehörigkeit.

Das heißt:

Sie brauchen ein Nachweis für Ihren Pass.

In dem Nachweis steht zum Beispiel: 

Der Pass ist aus Argentinien.


Die Geburts-Urkunde ist ein Nachweis.

Erweiterte Melde-Bescheinigung

Diesen Nachweis bekommen Sie beim Melde-Amt.

Das Dokument darf nicht älter als 4 Wochen sein.

Geburts-Urkunde

In Ihrer Geburts-Urkunde steht zum Beispiel:

  • Name
  • Geburts-Ort
  • Geburts-Tag

Ehe-Fähigkeits-Zeugnis

Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis bekommen Sie aus Ihrem Land.

Vielleicht brauchen Sie diesen Nachweis.

Im Ehe-Fähigkeits-Zeugnis steht:

Sie können nach deutschem Recht heiraten.

Tipp:

Fragen Sie das Standes-Amt:

Brauche ich das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.

In manchen Ländern gibt es keine Ehe-Fähigkeits-Zeugnisse.

Wenn es das in Ihrem Land nicht gibt,

dann stellt das Standes-Amt einen Antrag für Sie.

Ein Gericht in Deutschland entscheidet dann:

Sie brauchen das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis nicht.


Nachweise in Ihrer Sprache

Vielleicht haben Sie Nachweise in Ihrer Sprache.

Dann müssen Sie diese Nachweise auf Deutsch übersetzen lassen.

Das kann nur ein vereidigter Übersetzer machen.

Vereidigt heißt:

Der Übersetzer darf Dokumente für den Staat Deutschland übersetzen.

Bringen Sie Nachweise in ihrer Sprache mit
und in der vereidigten Übersetzung.
 

Tipp:

Zum Standes-Amt müssen Sie auch die Dokumente in Ihrer Sprache mitbringen.

Manchmal brauchen Sie auch eine Beglaubigung von Ihrem Land.

Das heißt:

Ein Notar oder eine Notarin muss schreiben:

Das Dokument ist echt.

Das Dokument ist nicht gefälscht.


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Wie viel Geld kostet die Anmeldung

Das Standes-Amt kann Ihnen den Preis sagen.


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Wann ist die Anmeldung fertig

Die Anmeldung dauert manchmal länger und manchmal kürzer.

Wenn alle Nachweise richtig sind,

dann macht das Standes-Amt die Anmeldung sofort.


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Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:

Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.



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Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de