Ziele der Staatsmodernisierung und Digitalisierung

Mit dem Programm der Landesregierung zur Staatsmodernisierung und Digitalisierung macht sich die hessische Landesverwaltung fit für die Zukunft.

Hauptziele

  • Die Möglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsmittel sowie zur Prozessoptimierung konsequent zu nutzen (Digitalisierung)
  • Dienstleistungen gegenüber Bürgern und Wirtschaft schneller und einfacher zu erbringen
  • Die Übersicht über die staatlichen Angebote zu verbessern
  • Personal- und Sachkosten im Landeshaushalt einzusparen, ohne die Qualität und Quantität der Dienstleistungen gegenüber Bürgern und Wirtschaft zu mindern

Steuerungsgremien

Zur Erreichung der genannten Zielsetzung wurde eine Gremienstruktur ins Leben gerufen, mit der eine enge Kopplung der Fachebene an die strategische Ebene erreicht und somit sichergestellt wird, dass alle Entscheidungen auf Basis fachlicher Fundierung getroffen werden.

Gleichfalls wird über eine zentrale Koordinierung dafür Sorge getragen, dass alle Reformmaßnahmen zueinander passen und deren Umsetzung landeseinheitlich erfolgt:

Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung und Digitalisierung

In Hessen werden die Bestrebungen zur Modernisierung auf übergreifender Ebene gesteuert und die Vorhaben koordiniert. Diese Aufgabe obliegt dem Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung und Digitalisierung. Er wird vom Chef der Staatskanzlei geleitet. Dem Kabinettsausschuss gehören die Amtschefs aller Ministerien sowie der Bevollmächtigte für E-Government und Informationstechnologie (CIO) und der Landesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung an.

Der Kabinettsausschuss konkretisiert die Zielvorgaben für den Reformprozess. Als Grundlage dient die Koalitionsvereinbarung. In den Zielvorgaben werden für jedes Projekt spezifische Ziele, Maßnahmen mit detailliertem Zeitplan sowie die erwarteten Verbesserungen und Einsparungen bestimmt.

ZAL-SMOD

Zur Vorbereitung der Sitzung des Kabinettsausschusses und dessen Entlastung von fachlichen Detailaspekten ohne Entscheidungsbedarf ist ein Gremium bestehend aus den Zentralabteilungsleitungen der Ministerien unter Federführung der Staatskanzlei (ZAL-SMOD) vorgeschaltet. Hier erfolgt eine erste Beratung und Vorabstimmung der an den Kabinettsausschuss gerichteten Vorlagen.

CIO-Rat

Vorlagen mit dem Schwerpunkt Digitalisierung werden in einem gesonderten Gremium unter Leitung des CIO beraten, dem CIO-Rat. Mitglieder sind die Digitalisierungsbeauftragten der Ressorts.

Federführende Ministerien

Die fachlichen Prüfungen und Umsetzungsmaßnahmen erfolgen letztlich durch das jeweils federführende Ministerium unter Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten (Personalvertretung, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung), der Staatskanzlei und den jeweiligen Ressorts. Das federführende Ministerium berichtet in regelmäßigen Abständen dem Kabinettsausschuss über den Fortschritt der Reformarbeiten.
Nach erfolgter Umsetzung des Reformprojekts legt das Ministerium dem Kabinettsausschuss einen Abschlussbericht vor, auf dessen Grundlage dann entschieden wird. Bei Vorhaben von besonderer politischer Gewichtung kann zusätzlich auch das Kabinett an der Entscheidung beteiligt werden.

Arbeitsweise im Bereich Staatsmodernisierung

Graphische Darstellung zum Zusammenwirken der Gremien Staatskanzlei
Graphische Darstellung zum Zusammenwirken der Gremien

Zentraler Schwerpunkt Digitalisierung

Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Bestrebungen zur Modernisierung richtet sich auf die Digitalisierung der Verwaltung.

Informationen und Dienstleistungen des Staates sollen im Internet bereitgestellt und verwaltungsinterne Prozesse durch elektronische Systeme optimiert werden. Davon profitieren Unternehmen ebenso wie Bürgerinnen und Bürger.

In Hessen wird die übergreifende Zuständigkeit für die Digitalisierung der Verwaltung durch den Chief Information Officer (CIO) des Landes verantwortet. Dessen Zuständigkeit gehört zum Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. Dort werden die Bestrebungen zur Digitalisierung der Verwaltung mit jenen in Bereichen außerhalb der Staatsorganisation, d.h. in Wirtschaft und Gesellschaft, verzahnt. Insgesamt steht für die laufende Legislaturperiode ein Gesamtbudget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung.    

Nähere Informationen über die Ziele, Vorhaben und Projekte finden Sie auf den Seiten des
 Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Daneben gibt es noch die Schwerpunktthemen:

  • Personalmanagement
  • Neue Verwaltungssteuerung
  • Aufgabenkritik
  • Organisationsreform
  • Deregulierung

Schwerpunkt Personalmanagement

Die öffentliche Verwaltung ist als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft auf das Personal als eine der wichtigsten Ressourcen angewiesen. Daher gewinnt ein effizientes Personalmanagement angesichts des demografischen Wandels an immer größerer Bedeutung.

Nähere Informationen zum Personalmanagement

Schwerpunkt Neue Verwaltungssteuerung

Ziel der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) ist es, die Transparenz und Effizienz von Verwaltungshandeln zu erhöhen. Die Instrumentarien dieses Reformvorhabens sind betriebswirtschaftlich geprägt und berücksichtigen gleichzeitig die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung.

Nähere Informationen zur Neuen Verwaltungssteuerung

Schwerpunkt Aufgabenkritik

Im Zuge einer Aufgabenkritik werden Aufgaben dahingehend überprüft, ob sie überhaupt noch benötigt werden -  und wenn ja, ob sie der Staat oder ein Privater wahrnehmen sollte bzw. ob diese in einer anderen, ggf. besseren Art und Weise erledigt werden können.

Der Begriff umfasst also Zweckkritik und Vollzugskritik. Die Vollzugskritik richtet sich nur auf bestehende Aufgaben. Sie bezweckt Rationalisierung. Die Zweckkritik erstreckt sich auf neue und auf bestehende Aufgaben und soll sicherstellen, dass keine Aufgaben von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden, wenn dies nicht wirklich geboten ist und in der bestmöglichen Weise geschieht. In der entsprechenden Überprüfung ist prinzipiell eine Daueraufgabe gesehen, die stets der Aktualisierung bedarf und sich auf alle Aufgabengebiete der Landesverwaltung erstreckt.

Nähere Informationen zur Aufgabenkritik

Schwerpunkt Organisationsreform

Es wird geprüft, die Organisationsstrukturen so zu verbessern, dass die Aufgaben in den Dienststellen des Landes effektiver und effizienter und damit letztlich bürgerfreundlicher erledigt werden können.

Nähere Informationen zur Organisationsreform

Schwerpunkt Deregulierung

Weniger Bürokratie - mehr Verantwortung vor Ort

Bürger und Unternehmen sollen einerseits durch Gesetze und Verordnungen so wenig wie möglich in ihrer freien Entfaltung eingeschränkt werden. Anderseits dürfen Gesetzgeber und Verwaltung nicht in ihrer notwendigen Arbeit beeinträchtigt werden. In diesem Spannungsfeld zwischen zu viel und zu wenig Regulierung bewegen sich die Reformbestrebungen des Landes.