Vordrucke für die Grunderwerbsteuer

Hier finden Sie Vordrucke betreffend die Grunderwerbsteuer:

Hinweis: Haben Sie das Grundstück durch notarielle, gerichtliche oder behördliche Urkunde erworben, zeigt der Notar, das Gericht oder die Behörde diese Grundstücksübertragung unter Beifügung der beglaubigten Ausfertigung der Urkunde beim Finanzamt an.