Mustermietvertrag für Mobil- oder Datenfunkanlagen

Mit Rundschreiben vom 9. Februar 2009 wurde der Mustermietvertrag zum Betrieb von Mobil- und Datenfunkanlagen (Rundschreiben vom 18.3.2004 – StAnz. S. 1493) erneut in Kraft gesetzt. Das Rundschreiben (VV 2500 – 384 – IV6b – StAnz. 2009, S. 582) mit dem zurzeit gültigen Entgeltkatalog sowie der Mustermietvertrag stehen zum Download bereit. Das Vertragsmuster ist von allen Landesdienststellen zu verwenden, sofern es zum Abschluss eines Mietvertrags zum Betrieb einer Mobil- oder Datenfunkanlage kommt.