Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Hessen
Gruppierungs- und Funktionenplan
Mit Erlass vom 14. Januar 2014 sind die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Hessen (Gruppierungs- und Funktionenplan) mit Wirkung vom 1. Januar 2014 neu in Kraft gesetzt worden. Sie sind erstmals bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 anzuwenden und gelten bis einschließlich 2022. Ab dem Haushaltsjahr 2023 gilt der Erlass vom 17. Januar 2022.