Kommunale Wärmeplanung
Mithilfe der kommunalen Wärmeplanung können Kommunen eine klimaneutrale, kostengünstige und sichere lokale Wärmeversorgung planen. Wo Energie eingespart werden kann und welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort für die Wärmeversorgung genutzt werden können, planen die Kommunen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und weiteren Akteurinnen und Akteuren. So könnten Gebäude beispielsweise zukünftig durch dekarbonisierte Fernwärme oder durch Wärmepumpen mit Wärme versorgt werden.
Dieses Planungsinstrument schafft etwa für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie für Unternehmen eine Planungssicherheit, da sie mithilfe der Wärmepläne besser einschätzen können, in welche Heizungstechnik investiert werden soll.
Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung sind unter anderem eine Eignungsprüfung, eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse sowie ein klimaneutrales Zielszenario:
- In der Eignungsprüfung wird die Kommune in sogenannte Eignungsgebiete unterteilt, bei denen festgestellt wird, welche Art der Wärmeversorgung sich für ein Gebiet wahrscheinlich am besten eignet (z.B. Wärme aus Wärmenetzen oder durch die Installation von Wärmepumpen).
- Bei der Bestandsanalyse wird der derzeitige und zukünftige Wärmebedarf in den Kommunen ermittelt. Außerdem gibt die Bestandsanalyse Auskunft über die aktuelle Wärmeversorgung.
- Die Potenzialanalyse hingegen benennt Möglichkeiten, wie der Wärmebedarf gesenkt und z.B. mithilfe von erneuerbaren Energien gedeckt werden kann.
- Aus diesen Ergebnissen erarbeiten die Kommunen Wärmepläne, in denen sie den künftigen Wärmebedarf und die darauf aufbauende Wärmeversorgung darstellen.
Weitere Informationen zum Aufbau einer kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Website des
Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW).
Wozu dient eine kommunale Wärmeplanung?
Bis spätestens 2045 will das Land Hessen seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken. Ein wichtiger Baustein ist hierbei der Wärmesektor. Der Wärmesektor umfasst vereinfacht das Heizen von Gebäuden sowie deren Warmwasserversorgung und ist verantwortlich für circa 30 Prozent des Endenergieverbrauchs in Hessen. Aufgrund der Tatsache, dass bisher ein Großteil dieser Wärme aus fossilen Brennstoffen, wie Erdöl oder Erdgas stammt, entstehen durch deren Verbrennung sehr viele klimaschädliche Emissionen. Diese müssen verringert werden, um den Klimawandel zu bremsen. Die Ziele im Bereich Wärme sind, den Wärmebedarf stark zu verringern und statt fossiler Energieträger erneuerbare Energien beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Erdwärme einzusetzen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, dies gut und strukturiert zu planen und umzusetzen.
Welche Gesetze gelten für die kommunale Wärmeplanung?
Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung wird in Hessen einerseits durch das Hessische Energiegesetz (HEG) und anderseits durch das bundesweit geltende Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt.
Bereits 2022 hat der Hessische Landtag beschlossen, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Von diesem Gesetz sind aktuell 59 Kommunen in Hessen betroffen.
Am 01.01.2024 ist das WPG des Bundes in Kraft getreten, welches die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass in größeren Kommunen (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.06.2026 und in kleineren Kommunen (höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.06.2028 Wärmepläne aufgestellt werden. In den hessischen Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden somit künftig ebenfalls Wärmepläne erstellt werden müssen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für Bürgerinnen und Bürger:
Weitere allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung können auf den Seiten der
LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) und des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abgerufen werden.
Falls Sie weitere Fragen zur kommunalen Wärmeplanung haben oder den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Kommune erfahren wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
Für Kommunen und Unternehmen:
Die LEA unterstützt und berät Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung. Bereits jetzt sind unterschiedliche Angebote und Informationen auf der Website der LEA zur
kommunalen Wärmeplanung erhältlich. Auch informiert die LEA mit dem Netzwerk kommunale Wärmeplanung regelmäßig über neue Entwicklungen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen und Austauschformate rund um das Thema kommunale Wärmeplanung. Wenn Sie Mitglied dieses Netzwerks werden möchten, melden Sie sich bitte bei waermeplanung@lea-hessen.de .