Gewerbebetriebe und Industrieanlagen - Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigung und Gerüche

Sie möchten eine Beschwerde einreichen über Lärm, Luftverunreinigung oder Gerüche ausgelöst durch Gewerbebetriebe oder Industrieanlagen in Ihrer Nachbarschaft?

Sie wohnen in der Nähe von Gewerbebetrieben oder Industrieanlagen und fühlen sich durch Lärm, Luftverunreinigungen und Geruchsimmissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen.
Die von Betriebsanlagen ausgehenden Emissionen werden nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beurteilt. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Da es sich um die Meldung einer Beschwerde handelt, sind keine besonderen Voraussetzungen gegeben, um die Beschwerde einzureichen.

Bei Beschwerden, die Emissionen von betrieblichen Anlagen betreffen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Regierungspräsidium. Die zuständige Stelle prüft vor Ort, ob Lärm, Luftverunreinigungen oder Gerüche die Nachbarschaft erheblich belästigen und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen.

Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie möglichst zeitnah die Überwachungsbehörde über schädliche Umwelteinwirkungen informieren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Aufwand der von der Behörde durchzuführenden Ermittlungen.

Sie können Ihre Beschwerde über einen gewerblichen Betrieb in Ihrer Nachbarschaft online einreichen. Anlagen, die Ihre Beschwerde begründen, können in den Formaten PDF, JPG, JPEG sowie PNG beigefügt werden.