Gesetz & Recht

Hier finden Sie eine Übersicht über die Funktionen und Webseiten des Bundeskartellamts, der Bundesnetzagentur, der europäische Kommission (Energiewirtschaft), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG (Energiewirtschaft) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB (Energiewirtschaft).

Aufgabe des Bundeskartellamtes ist in erster Linie die Anwendung und Durchsetzung des GWB und damit der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Im GWB ist geregelt, dass das Bundeskartellamt zuständig ist, wenn die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht. Im Einzelfall kann die Zuständigkeit einvernehmlich wechselseitig zwischen einer Landeskartellbehörde und dem Bundeskartellamt geändert werden.
Das Bundeskartellamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Bonn.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist in erster Linie für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Postgesetzes (PostG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der einschlägigen Verordnungen zuständig. Sie soll die Liberalisierung und Deregulierung der Märkte Telekommunikation, Post und Energie durch einen diskriminierungsfreien Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Bonn.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist für energiewirtschaftliche Themen, insbesondere für die Landesregulierungsbehörde, die Landeskartellbehörde Energie/Wasser sowie die Energieaufsicht zuständig.

Kontaktadressen:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Landesregulierungsbehörde Energie

Tel: +49 611 815 0
Fax: +49 611 815 2240
E-Mail: landesregulierungsbehoerde@wirtschaft.hessen.de
Internet: www.landesregulierungsbehoerde.hessen.de

Landeskartellbehörde Energie/Wasser

Tel: +49 611 815 0
Fax: +49 611 815 2030
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de

Energieaufsicht

Tel.: +49 611 815 0
Fax: +49 611 815 2229
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de

Während das Kartellrecht die Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs gewährleisten soll, geht es im Lauterkeitsrecht um die Einhaltung der wettbewerblichen Spielregeln zwischen den konkurrierenden Unternehmen. Das Lauterkeitsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (kurz: Wettbewerbszentrale) setzt sich für die Förderung des fairen Wettbewerbs ein. Ihre Aufgaben liegen in der bundesweiten Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, d. h. der Rechtsverfolgung und der Beteiligung an der Rechtsforschung. Weiterhin trägt sie durch Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird wegen seiner zentralen Bedeutung für den Wettbewerb auch das „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ genannt. Es wird mittlerweile stark durch europäisches Wettbewerbsrecht beeinflusst und überlagert. Insbesondere gilt das europäische – und nicht das deutsche – Kartellverbot aus Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wenn Wettbewerbsbeschränkungen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen können.