Erneuerbare Energien - Regionalplanung
Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG
( PDF / 41.16 KB )
Hessen will Gebiete in der Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie ausweisen. Für eine Windenergieanlage benötigt man dauerhaft etwa die Fläche eines halben Fußballfeldes. Die Landesregierung hat 2013 mit Zustimmung des Landtags den Landesentwicklungsplan dafür entsprechend angepasst. Auf dieser Grundlage müssen die Regionalen Planungsversammlungen auf Ebene der Regierungsbezirke die Vorrangflächen für Windenergie festlegen.
Der aktuelle Stand der Aufstellung der Teilregionalpläne Energie: