Erneuerbare Energien - Regionalplanung

Windräder EdWhiteImages / Pixabay

Welche Fläche wird für Windenergie-Anlagen ausgewiesen?

Hessen will Gebiete in der Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie ausweisen. Für eine Windenergieanlage benötigt man dauerhaft etwa die Fläche eines halben Fußballfeldes. Die Landesregierung hat 2013 mit Zustimmung des Landtags den Landesentwicklungsplan dafür entsprechend angepasst. Auf dieser Grundlage müssen die Regionalen Planungsversammlungen auf Ebene der Regierungsbezirke die Vorrangflächen für Windenergie festlegen.

Der aktuelle Stand der Aufstellung der Teilregionalpläne Energie:

Nordhessen

  • Die 2. Offenlegung (Anhörung/Beteiligungsverfahren) des Entwurfs des sachlichen Teilregionalplans Energie hat vom 16. März bis 15. Mai 2015 stattgefunden.
  • Derzeit werden 32.000 Stellungnahmen aus der Bevölkerung ausgewertet. Bis Sommer 2016 soll die Regionalversammlung  darüber entscheiden.

Mittelhessen

  • Die 2. Offenlegung hat vom 7. September bis 6. Oktober 2015 stattgefunden.
  • Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet.

Südhessen

  • Die Stellungnahmen der 1. Offenlegung werden noch ausgewertet.
  • Anschließend entscheidet die Regionalversammlung über die 2. Offenlegung.