Die Organisation der Börsen, die Teilnahme am Börsenhandel, die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, sowie die Aufgaben und Befugnisse der Börsenorgane und der Börsenaufsichtsbehörde regelt das Börsengesetz (BörsG).
Bestimmungen für den Wertpapierhandel im Allgemeinen, unabhängig davon, ob dieser börslich oder außerbörslich erfolgt, z.B. Insiderhandelsverbote, das Verbot der Marktpreismanipulation, Verpflichtungen zur ad-hoc-Publizität, Meldepflichten in Bezug auf Stimmrechtsanteile an börsennotierten Gesellschaften finden sich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Hessische Regelungen in Bezug auf die hier ansässigen Börsen sind das Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde, die Börsenverordnung sowie Anordnungen der Börsenaufsichtsbehörde.