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Statue der Justizia Tingery injury law firm / Unsplash
  • Die Organisation der Börsen, die Teilnahme am Börsenhandel, die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, sowie die Aufgaben und Befugnisse der Börsenorgane und der Börsenaufsichtsbehörde regelt das Börsengesetz (BörsG).
  • Bestimmungen für den Wertpapierhandel im Allgemeinen, unabhängig davon, ob dieser  börslich oder außerbörslich erfolgt, z.B. Insiderhandelsverbote, das Verbot der Marktpreismanipulation, Verpflichtungen zur ad-hoc-Publizität, Meldepflichten in Bezug auf Stimmrechtsanteile an börsennotierten Gesellschaften finden sich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
  • Die Einzelheiten der Börsenorganisation und des Ablaufs des Börsenhandels sind jeweils in den Regelwerken der Frankfurter Wertpapierbörse und in den Regelwerken der Eurex Deutschland geregelt.
  • Hessische Regelungen in Bezug auf die hier ansässigen Börsen sind das Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde, die Börsenverordnung sowie Anordnungen der Börsenaufsichtsbehörde.