Barrierefreies Bauen

Barrierefreiheit ist ein Komfortgewinn für alle

Das zentrale Thema des universalen Bauens ist das Barrierefreie Bauen. Der Begriff Barrierefreiheit steht für die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Größtmögliche Barrierefreiheit ist wegen der starken demografischen Umwälzungen und der nach EU-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verankerten Ziele der Inklusion eine der großen Herausforderungen der Zukunft.

Voraussetzung für Selbstständigkeit

Für ältere Menschen ist Barrierefreiheit in der Wohnung und im Lebensumfeld eine unabdingbare Voraussetzung, um möglichst lange unabhängig und selbstständig das tägliche Leben meistern zu können, denn oftmals besitzen sie keine Familienangehörige, die ihnen bei den vielen kleinen Dingen des Alltages zur Seite stehen könnten. Für Menschen mit Behinderungen erhöht Barrierefreiheit die Chancengleichheit, eröffnet neue Beschäftigungschancen und stärkt die Wahrnehmung der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen auf den gleichberechtigten Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Die Hessische Landesregierung berücksichtigt seit langem in ihren politischen Zielen, Förderrichtlinien und Rechtsvorschriften die besonderen Bedürfnisse und Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie der Menschen mit Behinderung. Mit der Schaffung von Wohnungen für diese Zielgruppe trägt sie verstärkt dazu bei, den geförderten Wohnungsbau weitgehend barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreiheit in der Wirtschaft

Auch für die Wirtschaft ist eine frühe Berücksichtigung der Barrierefreiheit schon in den frühen Planungsphasen die beste Voraussetzung um spätere Mehrkosten oder eingeschränkte Vermietbarkeit zu vermeiden. Es ist ein gesellschaftlicher Vorteil, wenn Menschen selbstständig und in allen Lebensphasen in ihrer Wohnung bleiben können. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsgewinn für alle Nutzerinnen und Nutzer und langfristig ein wertsteigernder Faktor bei Vermietung oder Verkauf.