Immissionsschutz
Beschreibung
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einflüsse vorzubeugen.
Zu den dominanten schädlichen Umwelteinwirkungen zählen neben Luftverunreinigungen auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme sowie Strahlen. Diese Wirkungen können von technischen Anlagen, Straßen aber auch Freizeiteinrichtungen, Gewerbebetrieben oder Privataktivitäten ausgehen. Der Fachdienst Umwelt ist als untere Immissionsschutzbehörde für die Einhaltung diesbezüglicher Schutzbestimmungen zuständig.
Adresse
Hausanschrift
Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr; Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Delmenhorst (Niedersachsen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Stichwörter
Rauchbelästigungen, Mobilfunk, Geruchsbelästigungen