Finanzamt Bensheim
Beschreibung
Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Das Finanzamt Bensheim ist als südlichstes hessisches Finanzamt regional für die Einwohner des Landkreises Bergstraße zuständig. Eine Ausnahme bilden die Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach. Letztere fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Michelstadt im Odenwald.
Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bensheim umfasst:
- die Städte:
Bensheim, Bürstadt Heppenheim, Lampertheim Lorsch, Viernheim und Zwingenberg - die Gemeinden
Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal (Odenwald)
Die Außenstelle Fürth des Finanzamts Bensheim ist regional zuständig für:
- die Stadt
Lindenfels - die Gemeinden
Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach und Waldmichelbach
Für beide regionalen Zuständigkeitsbereiche finden Sie zentral folgende Arbeitsbereiche im Hauptgebäude in Bensheim
- Finanzamtsleitung
- Betriebsprüfungsstelle
- Umsatzsteuerstelle
- Lohnsteuerarbeitgeberstelle
- Erhebungsstelle
- Bewertungsstelle
- Besteuerung von Personengesellschaften und Vereinen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 13 51
64603 Bensheim
(Bundesfinanzamtsnummer: 2605)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache
Internet
Bankverbindung
Finanzamt Michelstadt
Empfänger: Finanzamt Michelstadt
IBAN: DE02 5005 0000 0001 0004 21
BIC: HELADEFFXXX
Bankinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
Finanzamt Michelstadt
Empfänger: Finanzamt Michelstadt
IBAN: DE91 5000 0000 0050 8015 03
BIC: MARKDEF1500
Bankinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Frankfurt am Main
Weitere Informationen
Elektronischer Kontakt mit Ihrem Finanzamt
Hinweis zum Datenschutz in der Steuerverwaltung
Ausbildungsmöglichkeiten in der Finanzverwaltung
Weitere Informationen finden Sie unter www.finanzamt.hessen.de
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Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Einzelheiten zu den Zuständigkeiten dieses Finanzamts finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern