Themen für Bürgerinnen | Bürger – Steuern und Abgaben

      Beim Wochenendeinkauf, Tanken oder der Lohnabrechnung: Wir alle zahlen Steuern und Abgaben. Jeder Steuer-Euro finanziert die Ausgaben des Staates, zum Beispiel für soziale Sicherung oder innere Sicherheit. Dieser Bereich bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen, Beratungsangebote und Leistungen zu Steuern, Abgaben und Gebühren.

      • Einkommensteuer und Kirchensteuer (40)

        Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.

      • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (10)

        Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

      • Fahrzeugsteuern (10)

        Für Kraftfahrzeuge müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen.

      • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (14)

        Grundsteuer und Grunderwerbsteuer werden auf den Besitz und den Erwerb von Grundstücken erhoben.

      • Sonstige Steuern (49)

        Neben den bekanntesten Steuern wie Einkommensteuer, Grundsteuer und Erbschaftsteuer gibt es noch weitere Steuern für besondere Bereiche, etwa die Hundesteuer oder die Gewerbesteuer.

      • Sozialabgaben (40)

        Was bedeutet Sozialversicherungspflicht? Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

      • Steuererklärung (81)

        Die Steuererklärung steht an und Sie haben jede Menge Fragen? Hier finden Sie die passenden Beratungsangebote, Anlaufstellen und Auskünfte. Außerdem erhalten Sie Informationen zu Freibeträgen oder anderen Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung, die für Sie in Frage kommen.

      • Zweitwohnsteuer (1)

        Gemeinden können für Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer erheben.