Leistungen und Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.
- Anerkennung als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die nicht automatisch anerkannt wirdOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragenOnline-Dienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Anerkennung als Sozialpädagogin oder Sozialarbeiterin und Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter mit Berufsausbildung aus dem Ausland beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft beantragen
- Ausbildungsberufe in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHK), ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassenAnsprechpartner verfügbar
- Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
- Gleichwertigkeit der Meisterprüfung beantragen
- Gleichwertigkeit von Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nach § 13c Gewerbeordnung beantragen