Leistungen und Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.
- Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen
- Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit ausländischer Berufsausbildung – Approbation beantragen
- Physiotherapeut, Diätassistent, MTA, Masseur und medizinischer Bademeister, PTA, Logopäde, Ergotherapeut, Podologe, Notfallsanitäter mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Prüfungsleistungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen
- Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; europäische Berufsqualifikation anerkennen
- Technischer Assistent in der Medizin mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Approbation als Arzt beantragen
- Heilpraktiker im Landkreis Karlsruhe
- Heilpraktikererlaubnis beantragen
- Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen
- Markscheider - Anerkennung als "andere Person" beantragen
- Markscheider - Anerkennung beantragen
- Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen
- Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen