Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufhebung der EheAnsprechpartner verfügbar
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellenAnsprechpartner verfügbar
- Eheschließung anmeldenAnsprechpartner verfügbar
- Eheurkunde beantragenOnlinedienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändernAnsprechpartner verfügbar
- Familienname des Kindes neu bestimmenAnsprechpartner verfügbar
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändernAnsprechpartner verfügbar
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändernAnsprechpartner verfügbar
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmenAnsprechpartner verfügbar
- Familienname von Ehegatten ändernAnsprechpartner verfügbar
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändernAnsprechpartner verfügbar
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändernAnsprechpartner verfügbar
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder HeiratseintragAnsprechpartner verfügbar
- Öffentlich-rechtliche Änderung des FamiliennamensAnsprechpartner verfügbar
- Vorname ändernAnsprechpartner verfügbar
- Vornamen Änderung der ReihenfolgeAnsprechpartner verfügbar