Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufhebung der Ehe
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer
- Eheurkunde beantragen
- Heirat anmelden
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Vorname ändern