Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem DeutschenAnsprechpartner verfügbar
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufhebung der Ehe beantragen
- Bescheinigung über Eheschließung beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung von der Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer beantragen
- Eheschließung anmeldenAnsprechpartner verfügbar
- Eheurkunde Ausstellung beantragen
- Eintrag ins Eheregister beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
- Änderung des Vornamens beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
- Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
- Einbenennung eines Kindes beantragen
- Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern
- Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Reihenfolge der Vornamen ändern lassen