Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufhebung der Ehe
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragenOnlinedienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im InlandAnsprechpartner verfügbar
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische StaatsangehörigeAnsprechpartner verfügbar
- Eheschließung anmeldenAnsprechpartner verfügbar
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Standesamtliche Trauung
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgebenAnsprechpartner verfügbar
- Geburtsnamen wiederannehmenAnsprechpartner verfügbar
- Vor- und Familiennamen - ÄnderungAnsprechpartner verfügbar
- Vorname ÄnderungAnsprechpartner verfügbar
- Vorname Änderung der ReihenfolgeAnsprechpartner verfügbar