Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufhebung der Eheschließung beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragenOnlinedienst verfügbar
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Standesamtliche Trauung
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vor- und Familiennamen - ÄnderungAnsprechpartner verfügbar
- Vorname ÄnderungAnsprechpartner verfügbar
- Vorname Änderung der ReihenfolgeAnsprechpartner verfügbar