Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen: Verlängerung beantragenOnlinedienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen: Verlängerung beantragenOnlinedienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Aufhebung der Eheschließung beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragenOnlinedienst verfügbarAnsprechpartner verfügbar
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Standesamtliche Trauung
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vor- und Familiennamen - ÄnderungAnsprechpartner verfügbar
- Vorname ÄnderungAnsprechpartner verfügbar
- Vorname Änderung der ReihenfolgeAnsprechpartner verfügbar