Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Ausstellung einer Eheurkunde beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger, welche nie einen Wohnsitz im Inland hattenAnsprechpartner verfügbar
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Eheschließung anmeldenAnsprechpartner verfügbar
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Stammbuch der Familie bestellen
- Angleichung der Namensführung an das deutsche Namensrecht
- Ehenamen bestimmenAnsprechpartner verfügbar
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt meldenAnsprechpartner verfügbar
- Namen nach der Scheidung ändernAnsprechpartner verfügbar
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragenAnsprechpartner verfügbar