Leistungen und Informationen zum Thema Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem DeutschenAnsprechpartner verfügbar
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Heirat anmelden
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen