Leistungen und Informationen zum Thema Adoption und Pflegekinder
Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?
- Adoption eines ausländischen Kindes, Umwandlung einer schwachen in eine starke AdoptionAnsprechpartner verfügbar
- Adoption eines ausländischen Kindes beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das JugendamtAnsprechpartner verfügbar
- Adoption eines Volljährigen beantragenAnsprechpartner verfügbar
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen