Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)
Zuständigkeit für
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Altona-Altstadt
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Altona-Nord
Bahrenfeld
Ottensen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
- Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Weitere Informationen
Das angegebene Fax ist fristwahrend.
Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie vom Gericht zurückgerufen.
Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.
Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie vom Gericht zurückgerufen.
Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.