Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - Sachgebiet II
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Würzburger Str. 26
97225 Zellingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1894612804116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9364 8072-0
Fax: +49 9364 8072-80
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Zellingen (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
- Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
- Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune
- Bürgerantrag; Einreichung
- Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen
- Bürgerversammlung; Teilnahme
- Feldgeschworene; Beauftragung
- Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung
- Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
- Heimatpflege; Bestellung einer Ortsheimatpflegerin/eines Ortsheimatpflegers
- Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft von einer bayerischen Behörde
- Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
- Jugendzentrum; Angebote für Kinder und Jugendliche
- Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
- Kommunale Bücherei / Bibliothek; Ausleihe
- Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Partnerschaften; Pflege
- Kommunale Stellenangebote; Bewerbung
- Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
- Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung
- Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut
- Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
- Pflegemedaille sowie Dank- und Ehrenurkunde; Einreichung einer Anregung
- Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
- Sicherheitsrecht; Anordnungen
- Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
- Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung