Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay. - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: geschaeftsleitung@oettingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/103624291914Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9082 709-0
Fax: +49 9082 709-88
Zuständigkeit für
Auhausen
Ehingen a.Ries
Gemeindeverband Oettingen i.Bay. (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Außenbereichssatzung; Erlass
- Bürgerantrag; Einreichung
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
- Bürgerversammlung; Teilnahme
- Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
- Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
- Innenbereichssatzung; Erlass
- Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
- Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
- Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
- Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung
- Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
- Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
- Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde