Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100
83541 Rott a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ewo@rottinn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/325624837902Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8039 9068-0
Fax: +49 8039 9068-99
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Rott a.Inn (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
- Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
- Fischereiabgabe; Zahlung
- Fischereischein; Beantragung
- Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
- Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
- Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
- Personalausweis; Beantragung
- Reisedokumente für Kinder; Beantragung
- Reisepass; Beantragung
- Wohnsitz; Abmeldung
- Wohnsitz; Anmeldung
- Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung