Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schwarzacher Str. 4
97320 Großlangheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vgem-grosslangheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42107433793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9325 9732-0
Fax: +49 9325 9732-40
Internet
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Großlangheim (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
- Bestattung; Anmeldung
- Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund
- Feuerbeschau; Durchführung
- Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
- Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung
- Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung
- Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses
- Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis
- Kommunale Partnerschaften; Pflege
- Konzessionsabgabe; Zahlung
- Maulkorbzwang und Anleinpflicht; Anordnung
- Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
- Offene Verwaltungsdaten von Kommunen; Abruf
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
- Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
- Personalausweis; Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht
- Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
- Standortberatung; Beratung durch Kommune
- Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
- Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
- Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
- Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen