Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach - SG III Ordnungsamt, Einwohnermelde- und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 8
95346 Stadtsteinach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/936298429752Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9225 9578-0
Fax: +49 9225 9578-32
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Stadtsteinach (VGem) (Kreis Kulmbach, Bayern)
- Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
- Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
- Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
- Ehename; Erklärung
- Eheschließung; Anmeldung
- Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
- Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
- Fischereiabgabe; Zahlung
- Fischereischein; Beantragung
- Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
- Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
- Geburt; Anzeige
- Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
- Kirchenaustritt; Erklärung
- Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
- Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
- Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
- Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
- Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
- Personalausweis; Beantragung
- Reisedokumente für Kinder; Beantragung
- Reisepass; Beantragung
- Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
- Sterbefall; Anzeige
- Wohnsitz; Abmeldung
- Wohnsitz; Anmeldung
- Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung