Markt Sulzberg - SG 31: Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/189636989640Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8376 9201-0
Fax: +49 8376 9201-40
Internet
Zuständigkeit für
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Abwasserentsorgung; Durchführung
- Außenbereichssatzung; Erlass
- Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bebauungsplan; Aufstellung
- Flächennutzungsplan; Aufstellung
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
- Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
- Innenbereichssatzung; Erlass
- Kommunale Karten und Geodaten; Erhalt
- Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
- Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
- Offene Verwaltungsdaten von Kommunen; Abruf
- Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Standortberatung; Beratung durch Kommune
- Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
- Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses
- Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
- Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
- Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung