Gemeinde Oberammergau - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
82482 Oberammergau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@gemeinde-oberammergau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8908977041528Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8822 32-248
Fax: +49 8822 32-215
Internet
Zuständigkeit für
- Bewohnerparkausweis; Beantragung
- Erschließungsbeiträge; Erhebung
- Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
- Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
- Parkgebühren; Zahlung
- Straßenausbaubeiträge; Erhebung
- Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
- Straßennamen und Hausnummern; Vergabe
- Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
- Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
- Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung
- Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
- Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
- Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte